Vorlage - AA-2024-063
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Der Amtsausschuss beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg gemäß der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage. Der öffentlich-rechtliche Vertrag tritt mit seiner vollständigen Unterzeichnung in Kraft und ersetzt den durch AA-2024-024 vom 15.05.2024 und CH-2024-028 vom 25.04.2024 beschlossenen Vertrag der Gemeinde Chorin und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt: Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat mit Sitzungsvorlage AA-2024-024 vom 15.05.2024 den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg gemäß der Anlage zu vorgenannter Sitzungsvorlage beschlossen. Hiernach verpflichtete sich die Gemeinde Chorin einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Errichtung einer Sturzerhöhung an einem Einfahrtstor des Feuerwehrgerätehauses Golzow in Höhe von maximal 25.000 Euro an das Amt zu leisten.
Nach erfolgter beschränkter Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb lagen nach Ablauf der Angebotsfrist drei schriftliche Angebote vor:
Bieter 1, Tischlerei Mario Wrensch, legte das wirtschaftlichste Angebot vor und hat mit Datum vom 18.10.2024 den Auftrag zur Umsetzung der Baumaßnahme erhalten. Nach dem vorliegenden Kostenstand (Anlage 2) ist insgesamt ein Mehrbedarf zur Umsetzung der Baumaßnahme in Höhe von 15.000,00 € erforderlich. Im Amtshaushalt sind diese Mehrkosten nicht eingeplant. Auch kann von keinen anderen Investitionen, die für die jeweiligen Ortswehren sehr wichtig sind, Abstand genommen werden. Die vorgesehene Konfiguration der Fahrzeuge lt. Gefahrenabwehrbedarfsplan ist hier einzuhalten – eine Abweichung ist nicht empfehlenswert und würde das Sicherheitsniveau beeinflussen. Aus diesem Grunde wäre eine finanzielle Unterstützung aus dem Gemeindehaushalt Chorin eine Möglichkeit, diesem finanziellen Problem des Amtshaushaltes zu begegnen. Die Haushaltsauswirkungen in der Gemeinde Chorin stellen sich bei Fertigstellung zum 31.12.2024 wie folgt dar: Aus dem Finanzhaushalt Chorins wären unter Berücksichtigung der bereits gewährten Zuwendung in Höhe von 25.000,00 € Auszahlungen in Höhe von 40.000,00 EUR zu erbringen. Angesichts der ausreichend bemessenen Liquidität von 1,5 Mill. € wäre dies möglich. Gerade weil der Aufwand über die 76 Jahre Restnutzungsdauer abgeschrieben wird, wird der Ergebnishaushalt in der moderaten Höhe von lediglich 527 € pro Haushaltsjahr belastet. Der Investitionszuschuss von 40 T€ ist an die Nutzung des zu errichtenden Gebäudes als Feuerwehrgerätehaus gebunden. Endet dieser Nutzungszweck vor Erreichen der Restnutzungsdauer - in diesem Falle 76 Jahre - erfolgt eine anteilige Rückzahlung des Investitionszuschusses an die Gemeinde Chorin, um einen Vermögensausgleich zu erreichen.
Der als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag tritt mit seiner vollständigen Unterzeichnung in Kraft und ersetzt den durch AA-2024-024 vom 15.05.2024 und CH-2024-028 vom 25.04.2024 beschlossenen Vertrag der Gemeinde Chorin und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg . Er endet, wenn die Verpflichtungen aus § 1 und § 2 vollständig erfüllt wurden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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