Vorlage - AA-2024-064
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt den Amtsdirektor mit der Ausschreibung und Vergabe von 2 Transportanhänger inkl. Winde und Rollcontainer bei postiver Entscheidung über die Zuwendung gemäß der Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie.
Sachverhalt: Für die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg sollen für die Standorte Liepe und Serwest Transportanhänger inkl. Rollcontainer beschafft werden. Die Beschaffung ist erforderlich, da die vorhandenen Schlauchtransportanhänger (STA) Verschleißerscheinung vorweisen. Bei der letzten Prüfung durch die Landesprüfstelle Borkheide wurde darauf hingewiesen, dass es empfehlenswert ist, die STA von diesen Standorten auszusondern. Diese STA stammen aus den 70er Jahren und weisen Schäden vorwiegend durch Rost auf. Eine Reparatur steht nicht im Verhältnis zum eigentlichen Wert. Die zu beschaffenen Transportanhänger mit Winde dienen vorwiegend der Brandbekämpfung, insbesondere der Waldbrandbekämpfung. Sie können zum Transport von Rollcontainern mit Wechselbekleidung, Schlauchreserven und Geräten oder zum Abtransport gebrauchter Geräte eingesetzt werden. Da ein geringer Bestand an Rollcontainern bereits in den letzten Jahren beschafft worden ist, können auch diese leichter und zielgerechter eingesetzt werden. Gemäß dem Gefahrenabwehrbedarfsplan von 2022 soll an beiden Standorten eine Außerdienststellung der STA innerhalb der nächsten Jahre geprüft werden und eine Ersatzbeschaffung erfolgen. Die Beschaffung von diesen Transportanhängern ist eine Erleichterung logistischer Aufgaben. Refinanziert wird die Beschaffung durch Zuwendungen gemäß der Brand- und KatastrophenschutzRichtlinie (BKS-RL). Die Beantragung dieser Zuwendung muss bis 30.11.2024 erfolgen. Im Detail sollen 2 Transportanhänger mit Heckrampe und Winde beschafft werden. Angebote liegen dem Träger bereits vor und sind Bestandteil des Zuwendungsantrages. Entsprechend der Richtlinie wurden im Haushaltsplan 2025 die entsprechenden Eigenmittel veranlagt. Bei positiver Entscheidung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ist ein Eigenanteil von mindestens 20% bis maximal 50 % erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |