Vorlage - NI-2024-043
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den bestehenden Nutzungsvertrag (Nr. 0681 (98)) und die Strom-und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) mit dem Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Eberswalde für die Anlegestelle für Fahrgastschiffe im unteren Vorhafen des Schiffshebewerkes Niederfinow auf die SHW – Touristik Niederfinow mbH zu übertragen.
Sachverhalt: Das Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Eberswalde hat mit der Gemeinde Niederfinow einen Nutzungsvertrag (Nr. 0681 (98)) für die Anlegestelle für Fahrgastschiffe im unteren Vorhafen des Schiffshebewerkes Niederfinow geschlossen und eine Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) erteilt. Für die Nutzung hat die Gemeinde eine Pacht in Höhe von jährlich 216,00 € zu entrichten. Diese Pacht wurde bisher auf den Nutzer der Anlegestelle, hier der Fahrgastschifffahrt Neumann, umgelegt.
Mit dieser Fahrgastschifffahrt wurde am 15.06.1999 ein „Betreiber- und Nutzungsvertrag für die Anlegestelle für Fahrgastschiffe im unteren Vorhafen des Schiffshebewerkes Niederfinow, Bundeswasserstraße Oder-Havel-Kanal, Kilometer 78,38“, geschlossen. Dieser Vertrag wurde nach Gründung der SHW – Fahrgastschifffahrt Niederfinow GmbH im Januar 2024 nicht weitergeführt.
Bisher erfolgten bereits die Übertragungen der bestehenden Verträge für den - unteren Parkplatz am Schiffshebewerk zum 01.09.2021 (Nr. 0527 (00)) und dem - oberen Parkplatz zum 01.01.2023 (Nr. 0203 (13)) an die SHW – Touristik Niederfinow mbH.
Die Verwaltung schlägt der Gemeindevertretung vor, auch diesen Nutzungsvertrag und die SSG für die Anlegestelle für Fahrgastschiffe zum 01.01.2025 an die SHW – Touristik Niederfinow mbH zu übertragen, um somit eine Abrundung der touristischen Angebote und Aufgaben auf die SHW zu erreichen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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