Vorlage - PS-2024-040
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
Sachverhalt: Die Gemeinde Parsteinsee hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee zum 31.12.2023 wurde am 13.06.2024 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim auf die Einhaltung der gesetzlichen und sie ergänzenden ortsrechtlichen Vorschriften geprüft.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde gem. § 104 Abs. 2 BbgKVerf insbesondere dahingehend geprüft, ob der Haushaltsplan eingehalten wurde, die Ergebnis-, Finanz- und Teilrechnungen sowie die Bilanz ein zutreffendes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung vermitteln, die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften bei der Verwendung von Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Verwaltung und des Nachweises des Inventars eingehalten worden sind und der Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss steht und eine zutreffende Darstellung von der Lage der Gemeinde Parsteinsee abgibt.
In seinem Prüfbericht mit Datum vom 18.10.2024 schlägt der Prüfer entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf der Gemeindevertretung Parsteinsee vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Entwurf des Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Parsteinsee zu beschließen und den Amtsdirektor für das Haushaltsjahr 2023 uneingeschränkt zu entlasten.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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