Vorlage - AA-2024-069
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, die Landesregierung des Landes Brandenburg aufzufordern, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die entsprechenden Anträge zu stellen. Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland, die steigende Population sowie weiteren Ausbreitung der Wolfsrudel birgt Konfliktpotential. In Brandenburg findet der Wolf ideale Lebensbedingungen vor. Seit der ersten gesicherten Wolfsansiedlung in Brandenburg im Jahr 2007 steigt die Population stetig an. Gemäß den Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gibt es in Brandenburg über 50 Wolfsrudel (Stand 2023), welche sich auf die ländlichen Regionen mit großen Wald- und Wiesenflächen verteilen. In Deutschland steht der Wolf unter strengem Schutz gemäß der FFH-Richtlinie der EU (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Die Richtlinie sieht vor, dass der Wolf nicht gejagt oder getötet werden darf. Ausnahmen hierzu regelt das Bundesnaturschutzgesetzt.
In den Jahren 2018, 2019 und 2022 erklärten die amtsangehörigen Gemeinden Hohenfinow, Liepe, Parsteinsee und Lunow-Stolzenhagen ihr Gemeindegebiet zur wolfsfreien Zone (vgl. Beschlüsse HO-042/2018, LI-036/2018, PS-005/2019, LS-007/2022) und forderten die Landesregierung des Landes Brandenburg auf, ihr Gebiet im Wolfsmanagementplan als nicht für eine Besiedlung durch den Wolf geeignete Zone auszuweisen. Weiterhin wurde die Landesregierung aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für die Lockerung des strengen Schutzes des Wolfes auf der europäischen Ebene einzusetzen. Zum aktuellen Sachstand zum Thema „Wolf“ wurde mit AA-2024-056 IV am 09.10.2024 informiert.
Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben Ende September für eine Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt – darunter auch Deutschland. Nach formaler Billigung der Abstimmung im EU-Ministerrat wird die EU-Kommission den Antrag bei der Berner Konvention im Dezember einbringen. Diese muss zustimmen und anschließend kann die EU-Kommission die FFH-Richtlinie anpassen. Der Wolf würde dann künftig in der Kategorie „geschützt“ geführt werden. Damit gilt er immer noch als schutzbedürftig, darf aber unter gewissen Umständen bejagt werden.
Aktuell gehört der Wolf weder nach Bundesjagdgesetz noch nach Brandenburgischen Jagdrecht zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Mit der Aufnahme in das Jagdgesetz für das Land Brandenburg würde der Wolf unter die Regelungen des Jagdrechts fallen und könnte mithilfe der Absenkung des Schutzstatus für den Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in Zukunft von Jägern erlegt werden, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür erfüllt sind. Die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen haben den Wolf bereits ins Jagdrecht aufgenommen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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