Vorlage - BR-2024-075 IV

 
 
Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Kirchstraße/ Joachimsthaler Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.001-054/007
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Information
19.11.2024 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Information

Sachverhalt:

 

In den letzten Sitzungen des Bauausschusses Britz sowie der Gemeindevertretung Britz wurde regelmäßig über die Notwendigkeit eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Kirchstraße/ Joachimsthaler Straße diskutiert. Durch die Ordnungsbehörde wurde die Aufstellung äerst kritisch gesehen. Die Aussicht auf Versagung der Maßnahme durch den Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg LS Bbg) wurde als sehr wahrscheinlich eingestuft.

 

Bei einem Vor-Ort-Termin mit dem Bauausschuss Britz am 14.10.2024 wurde dieser Sachverhalt erneut an die Verwaltung herangetragen.

 

Am 18.10.2024 wurde eine Voranfrage mit allen Informationen zur Prüfung des Standortes an den LS Bbg übermittelt.

 

 

Durch den LS Bbg wurde folgende Antwort übermittelt:

 

[…]

Ihre Voranfrage zur Aufstellung eines Verkehrsspiegel vom 18.10.2024 wird in unserem Hause unter dem AZ: 340/2024 geführt. Ihre Voranfrage habe ich aufgrund der §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) geprüft und kann eine Zustimmung nicht in Aussicht stellen.

 

Die Aufstellung soll in Anbindung an die L 23, Abs. 350, km 0,965 in Stationierungsrichtung links erfolgen.

 

Autofahrer aus der Kirchstraße gewähren dem Verkehr aus der Dorfstraße Vorfahrt und können dann problemlos bis an die Warnlinie heranfahren. Von dort aus kann man den gesamten Kreuzungsbereich weit einsehen. Dort behindern sie auch niemanden, denn die Dorfstraße ist eine Einbahnstraße. 

 

Eine Notwendigkeit zur Aufstellung des Verkehrsspiegel besteht aus Sicht des LS derzeit nicht.

[…]

 

Mit der Ablehnung des Standortes ist ein Beschluss der Gemeindevertretung obsolet.