Vorlage - AA-2024-070 IV
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Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) hat das Amt die Aufgabe eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Diese liegt vor, sofern die Anforderungen gemäß der Technischen Regel „Arbeitsblatt W 405“ des DVGW erfüllt sind. Im Rahmen der Neufassung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde auf Grundlage des Arbeitsblattes W 405 der Löschwasserbedarf für alle einzelnen Orte in den Gemeinden ermittelt. Der Löschwasserbedarf ist für den Grundschutz bei überwiegend freistehender Bebauung und bis zu drei Vollgeschossen bei 48 m³/h und für eine Dauer von mindestens 2 Stunden zu bemessen.
Neben den Entnahmestellen aus dem öffentlichen Trinkwassernetz (Hydranten) oder Gewässern kommen Zisternen und Löschwasserbehälter der unterschiedlichsten Bauformen und technischen Spezifikationen in den amtsangehörenden Gemeinden zum Einsatz. Nicht alle im Löschwasserkataster hinterlegten Bauwerke stehen im Eigentum der Gemeinden oder sind auf deren Grundstücken errichtet. Auch der bauliche Zustand der Bauwerke unterscheidet sich deutlich. Maßnahmen zur Instandsetzung, technischen Aufwertung sowie der Sicherung sind geplant und werden sukzessive durch das Bauamt umgesetzt.
Weitere Details können den Datenblättern in der Anlage 1 zu dieser Vorlage entnommen werden.
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