Vorlage - BR-2024-078
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz entsprechend der Anlagen 2 und 3 zur Beschlussvorlage BR-2024-078.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat mit Beschluss BR-057/2022 vom 28.11.2022 die Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“ beschlossen.
Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen sind Änderungen in den Anlagen 2 bis 4 zur Vereinsförderung der Gemeinde Britz erforderlich. Die Änderungen sind in einer Synopse dargestellt (vgl. Anlage 1).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Der Sozialausschuss der Gemeinde Britz hat am 18. November 2024 nachfolgende inhaltliche Änderungen der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz erarbeitet und empfiehlt diese zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz.
§ 1 Allgemeine Fördergrundsätze
§ 3 Arten der Zuwendung
§ 6 Inkrafttreten
Die bestehende Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz wurde aus diesem Grund überarbeitet (vgl. Anlage 3).
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |