Vorlage - BR-2024-078

 
 
Betreff: Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
18.11.2024 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
24.02.2025 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 SYNOPSE
Anlage 2 Anlagen 2-4 VFR
Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine Überarbeitung Ausfertigung - Überarbeitung 2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz entsprechend der Anlagen 2 und 3 zur Beschlussvorlage BR-2024-078.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat mit Beschluss BR-057/2022 vom 28.11.2022 die Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“ beschlossen.

 

Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen sind Änderungen in den Anlagen 2 bis 4 zur Vereinsförderung der Gemeinde Britz erforderlich. Die Änderungen sind in einer Synopse dargestellt (vgl. Anlage 1).


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Der Sozialausschuss der Gemeinde Britz hat am 18. November 2024 nachfolgende inhaltliche Änderungen der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz erarbeitet und empfiehlt diese zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz.

 

§ 1 Allgemeine Fördergrundsätze

 

  • Absatz 3 die Formulierung „in Höhe von maximal 600,00 Euro je Haushaltsjahr und je Verein“ wird gestrichen.
  • nach Absatz 9 wird neu Absatz 10 eingefügt: Der Zuschuss für Vereinsjubiläen erfolgt durch eine persönliche Übergabe eines Vertreters der Gemeinde Britz.
  • Der bisherige Absatz 10 wird Absatz 11 und der bisherige Absatz 11 wird Absatz 12.

§ 3 Arten der Zuwendung

 

  • wird wie folgt geändert: Arten und Höhe der Zuwendung.
  • Absatz 1 wird wie folgt geändert: Der Zuschuss wird in Höhe von maximal 600,00 Euro je Haushaltsjahr und je Verein gewährt. Die Art der Zuwendung…
  • Absatz 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert: Unterstützung von Veranstaltungen,
  • nach Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: Zusätzlich kann eine Unterstützung für Vereinsjubiläen in Höhe von 500,00 Euro wie folgt beantragt werden:
  1. 10-jähriges Jubiläum,  
  2. 20-jähriges Jubiläum und 
  3. nach dem 20-jährigen Jubiläum jedes fünfte Jahr.

 

§ 6 Inkrafttreten

 

  • Absatz 1 wird wie folgt geändert: Diese Vereinsförderrichtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
  • Absatz 2 entfällt.

Die bestehende Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz wurde aus diesem Grund überarbeitet (vgl. Anlage 3).

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 SYNOPSE (95 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Anlagen 2-4 VFR (39 KB)    
Anlage 3 3 Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine Überarbeitung Ausfertigung - Überarbeitung 2025 (15 KB)