Vorlage - CH-2024-099
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin entsprechend der Anlage 2 zur Beschlussvorlage CH-2024-099.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat mit Beschluss 32-05/2002 sowie Änderungsbeschlüssen CH-78/2020 und CH-041/2022 die Richtlinie zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“ beschlossen.
Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen sind Änderungen in den Anlagen 2 bis 4 zur Vereinsförderung der Gemeinde Chorin erforderlich. Die Änderungen sind in einer Synopse dargestellt (vgl. Anlage 1).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |