Vorlage - CH-029/2015
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Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet, die Vergabe der Planungsleistungen für den beabsichtigten Ersatzneubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Brodowin, bestehend aus den Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI) an
zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Amtsdirektor eine diesbezügliche Eilentscheidung zu treffen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat einen Projektideenbogen für die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Ortsteil Brodowin bei der LAG Barnim eingereicht. Auf der Grundlage der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER“ vom 13. Januar 2015 sind die Projekte, so auch der beabsichtigte Kitabau, bis Ende Mai mittels des „Projektaufnahmebogens“ (PAB) bei der LAG-Geschäftsstelle einzureichen. Dieser PAB ist wichtige Grundlage für die Beurteilung der Förderwürdigkeit des Vorhabens, jedoch noch kein Fördermittelantrag. Die Förderhöhe bei Vorhaben von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beträgt max. 80%. Um für den Fördermittelantrag bestätigen zu können, dass das Vorhaben wichtiger Bestandteil der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Barnim ist, benötigt die LAG neben der ausführlichen Projektbeschreibung bereits konkrete Angaben zum Projekt. Hierfür ist es wegen des beabsichtigten Neubaus sinnvoll, einen Planer mit einer Grobplanung und groben Kostenschätzung (Leistungsphasen 1 und 2) zu betrauen. Durch die Amtsverwaltung wurde vier geeigneten Planern bzw. Planungsbüros die Möglichkeit gegeben, sich für diese Planungsaufgabe zu bewerben. Dies sind:
- Ingenieurbüro für Bauplanung Bernd Heidenreich, Eberswalde, - Architektur- und Bauplanungsbüro Axel Persiel, Wriezen, - sol*id*ar Architekten und Ingenieure, Dr.-Ing. Günther Ludewig, Berlin, - rw+ Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin,
Die ersten 3, der vorstehenden Bewerber, haben besondere Erfahrungen in der Planung von Kindertagesstätten. Die Bewerbungsunterlagen können in der Amtsverwaltung, Bau- und Liegenschaftsverwaltung eingesehen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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