Vorlage - NI-2024-052

 
 
Betreff: Beschluss zur Ausführung Randbefestigung Choriner Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.11.2024 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
07_1_20241014_Lageplan_Sanierung Randbefestigung
07_2_20241014_Lageplan_Sanierung Randbefestigung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt den grundhaften Ausbau der Randbefestigung der Choriner Straße als Pflasterbefestigung. Diese ist begeh- und befahrbar mittels Betonsteinpflaster Rechteck grau (alternativ nach Bemusterung herbstbunt) mit beidseitiger Randeinfassung in Betonborden entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 1 herzustellen.

Des Weiteren die Profilierung der vorhandenen Oberfläche mit Zuliefermaterial entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 2 durchzuführen.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichstem Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Niederfinow plant die Sanierung der Randbefestigung im Bereich der Choriner Straße.

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss NI-051/2023 die Herrichtung des Straßenrandes Choriner Straße beschlossen.

 

Ergebnis der Vorplanung und Empfehlung des Entwicklungsausschusses vom 26.09.2024 und 17.10.2024 an die Gemeindevertretung:

Die vorhandene Randbefestigung ist derzeit in Betonbauweise ausgeführt.

Diese weist aufgrund seines Alters erhebliche Frostausbrüche und Risse auf. Hieraus resultiert, dass eine verkehrssichere Nutzung der Randbefestigung weder durch Fußngerverkehr, noch durch ein Befahren mit PKWsglich ist.

Als Sanierungsvorschlag ist der grundhafte Ausbau der Randbefestigung in Pflasterbefestigung vorgesehen. Diese soll begeh- und befahrbar mittels Betonsteinpflaster Rechteck grau (alternativ nach Bemusterung herbstbunt) mit beidseitiger Randeinfassung in Betonborden entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 1 hergestellt werden.

Zur Gewährleistung der durchgängigen Begeh- und Befahrbarkeit sind angrenzende Befestigungen (Natursteinpflaster im Bereich der Fahrbahn) sowie vorhandene Zufahrtsbefestigungen nach Bedarf anzupassen.

Des Weiteren ist die Profilierung der vorhandenen Oberfläche mit Zuliefermaterial entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 2 vorgesehen.

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024-2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

190.000,00 Euro

            5410102-70601-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:        I172-14-04

 

Gesamtkosten beziehen sich auf:

-Baunebenkosten wie Planungsleistungen, Vermessung, Baugrund und Ausführung

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 07_1_20241014_Lageplan_Sanierung Randbefestigung (5424 KB)    
Anlage 2 2 07_2_20241014_Lageplan_Sanierung Randbefestigung (3986 KB)