Vorlage - NI-2024-052
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt den grundhaften Ausbau der Randbefestigung der Choriner Straße als Pflasterbefestigung. Diese ist begeh- und befahrbar mittels Betonsteinpflaster Rechteck grau (alternativ nach Bemusterung herbstbunt) mit beidseitiger Randeinfassung in Betonborden entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 1 herzustellen. Des Weiteren die Profilierung der vorhandenen Oberfläche mit Zuliefermaterial entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 2 durchzuführen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichstem Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Niederfinow plant die Sanierung der Randbefestigung im Bereich der Choriner Straße. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss NI-051/2023 die Herrichtung des Straßenrandes Choriner Straße beschlossen.
Ergebnis der Vorplanung und Empfehlung des Entwicklungsausschusses vom 26.09.2024 und 17.10.2024 an die Gemeindevertretung: Die vorhandene Randbefestigung ist derzeit in Betonbauweise ausgeführt. Diese weist aufgrund seines Alters erhebliche Frostausbrüche und Risse auf. Hieraus resultiert, dass eine verkehrssichere Nutzung der Randbefestigung weder durch Fußgängerverkehr, noch durch ein Befahren mit PKWs möglich ist. Als Sanierungsvorschlag ist der grundhafte Ausbau der Randbefestigung in Pflasterbefestigung vorgesehen. Diese soll begeh- und befahrbar mittels Betonsteinpflaster Rechteck grau (alternativ nach Bemusterung herbstbunt) mit beidseitiger Randeinfassung in Betonborden entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 1 hergestellt werden. Zur Gewährleistung der durchgängigen Begeh- und Befahrbarkeit sind angrenzende Befestigungen (Natursteinpflaster im Bereich der Fahrbahn) sowie vorhandene Zufahrtsbefestigungen nach Bedarf anzupassen. Des Weiteren ist die Profilierung der vorhandenen Oberfläche mit Zuliefermaterial entsprechend Anlage Lageplan Zeichnung Nr. 2 vorgesehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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