Vorlage - LS-2024-042 IV
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Sachverhalt:
Durch das Land Brandenburg wurde in Folge des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Energiemangellage die Einrichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen über die Landkreise initiiert. Somit soll die Einrichtung von kommunalen Anlaufstellen zum Zweck der Stärkung der Resilienz und Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen in Krisenlage durch Notstromerzeugung und dem Angebot eines Mindestmaßes an Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Krisensituationen s. g. Katastrophenschutzleuchttürme (KatS-Lt.) vorangetrieben werden.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg (Amt BCO) soll zwei dieser Leuchttürme für den Ernstfall vorhalten. Nach derzeitigen Planungen sind die Sporthallen Britz und Oderberg als KatS.-Lt. vorgesehen. Nach Vorgabe durch den LK BAR sollen die KatS-Lt. einen täglichen Betrieb von 12 Stunden gewährleisten, insbesondere um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, hier Notrufe absetzen zu können. Die Betriebszeit wurde in Rahmen eines Konzeptes auf täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr festgelegt. Die hilfesuchende Bevölkerung soll die Möglichkeit haben, sich täglich ca. 2 Stunden dort aufzuwärmen, erste Hilfe zu erhalten, sich zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs mit Trinkwasser zu versorgen, ggf. mitgebrachte Nahrung zu erwärmen und zu verzehren, Kommunikationsgeräte mit Strom aufzuladen sowie Informationen auszutauschen. Die nach außen gerichtete Sprach- und Datenkommunikation über einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden technisch gewährleistet werden. Um die v. g. Aufgaben erfüllen zu können, werden seitens des Landes aus dem Brandenburg-Paket 2023/2024 über die Landkreise finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und vom Landkreis Barnim ggf. entsprechend ergänzt. Diese sind vorrangig für die Beschaffung von Netzersatzanlagen (NEA), Tankanlagen, elektrische Großheizungen und Trinkwasserbehälter zu nutzen. Die v. g. Ausrüstungsgegenstände werden durch das Land bzw. durch den LK BAR zentral beschafft und dem Amt BCO zur Nutzung überlassen. Zusätzlich sind diverse Kleinelektrogeräte wie u. a. Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Kochplatten und Mikrowellen durch die Amtsverwaltung vorzuhalten. Weiterhin wird der Einbau einer Notstrom-Einspeisung gefördert. Die Sporthalle in Oderberg verfügt bereits über einen entsprechenden Einspeisepunkt. In der Sporthalle Britz wurden im Oktober 2024 entsprechende Umbauarbeiten durchgeführt.
Um die Grundfunktionen des KatS-Lt. sicherzustellen, wird vorwiegend Personal der Amtsverwaltung, des Baubetriebshofes, der Kita und Schulen eingesetzt. Nach dem Konzept des Amtes BCO zur Einrichtung und Betrieb der KatS-Lt. und KatS-Ip. sind zum Betrieb mindestens 4 Personen je Leuchtturm notwendig. Die KatS-Lt. werden dauerhaft mit einem Metallschild im Format ca. A3 kennzeichnet. Im Falle der Aktivierung der KatS-Lt. werden im unmittelbaren Umfeld Banner oder Schilder angebracht oder aufgestellt, welche zusätzlich auf den KatS-Lt. hinweisen.
Die im Schild aufgezeigten Grundfähigkeiten sind nachfolgend beschrieben:
Da nicht alle Gemeinden oder Ortsteile mit einem KatS-Lt. ausgestattet werden können, ist beabsichtigt s. g. Katastrophenschutz-Informationspunkte (KatS-Ip.) zu etablieren. Diese sollen zusätzlich und außerhalb der Betriebszeit der KatS-Lt. die Möglichkeit zum Absetzen eines Notrufes bzw. zur Informationsbeschaffung besitzen.
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