Vorlage - OD-2024-083

 
 
Betreff: Realisierung einer eingeschränkten Haltverbotszone für den Bereich "Platz der Einheit"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.011-058/001
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.12.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg abgelehnt   
Anlagen:
OD-2024-083 Anlage 1 - Entwurf Vz.-Plan.pdf
OD-2024-083 Anlage 2 - Detailpläne.pdf

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für den Bereich „Platz der Einheit gemäß Anlage 1 Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Durch die Wohnungsverwaltung der Mehrfamilienhäuser (MFH) „Platz der Einheit 5 11“ wurde mitgeteilt, dass durch parkende Fahrzeuge unmittelbar vor den Wohnblöcken die Zufahrten blockiert und der Zugang zu den Objekten erschwert wird. Auch das Parken auf den Grünflächen wird angemahnt. Die Wohnungsverwaltung wünscht die Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen, die eine Parkregelung schaffen.

 

Die in der Stadt Oderberg gelegene Straße „Platz der Einheit stellt die Zufahrt zu den MFH „Platz der Einheit 5 11“ dar. Die Straße führt zu einer Wendestelle am südlichen Ende sowie über eine schmale Straße unmittelbar vor die v. g. MFH. Fünf unterschiedliche große Flächen sind deutlich von der Fahrbahn abgegrenzt. Ein Parkplatz (P1) an der Einmündung „Straße der Jugend“ ist vorhanden. Einige Verkehrszeichen (Vz.) sind vorhanden, welche die Parksituation sowie die Streckenführung regeln. Der P1 ist kürzlich mit einem neuen Vz. 314 samt Zz. 1010-58 versehen worden. Am P4 ist das Vz. 314 vorhanden.

Am Abzweig zum MFH 5 7 sind die Vz. 220-10/ -20 sowie an der Ausfahrt MFH 10 11 ist das Vz. 267 aufgestellt. Hier wurde eine Einbahnstraßenregelung geschaffen.

 

Innerhalb geschlossener Ortschaft ist es in der Regel gestattet, auf der Fahrbahn zu parken. Ist ein ausreichend befestigter Seitenstreifen vorhanden, ist dieser zum Parken zu nutzen. Ausnahmen von dieser allgemeinen Regelung werden durch Verkehrszeichen oder bauliche Gegebenheit im Sinne der Straßenverkehrsordnung geschaffen. Generell ist das Parken im Bereich von Kurven oder an engen Straßenstellen untersagt. Das Halten oder Parken auf Grünflächen, welche öffentlich zugänglich sind, ist nicht gestattet. Verstöße können mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

 

r die Aufstellung der Vz. und Zz. ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim notwendig.r die o. g. Vz. und Zz. liegen keine entsprechenden VAO vor.

 


Kostenschätzung Verkehrszeichen u. Zubehör:

 

Bild

Artikel

Anz.

E-Preis

G-Preis

Vz. 314

Parken

4

22,00 EUR

88,00 EUR

Vz. 314-10

Parken Anfang

1

22,00 EUR

22,00 EUR

Vz. 314-20

Parken Ende

1

22,00 EUR

22,00 EUR

Vz. 314-30

Parken Mitte

1

22,00 EUR

22,00 EUR

Vz. 267

Verbot der Einfahrt

1

35,00 EUR

35,00 EUR

Vz. 220-40

Einbahnstraße, doppelseitig

1

46,00 EUR

46,00 EUR

Vz. 290.14

Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone, doppelseitig

2

36,00 EUR

72,00 EUR

Vz. 222 + Vz. 626-20

Verkehrsleitsäule

1

194,00 EUR

194,00 EUR

 

Rohrrahmen für Vz. 600 x 600

2

85,00 EUR

170,00 EUR

 

Rohrpfosten

6

41,00 EUR

246,00 EUR

 

Zubehör (Rohrschellen usw.)

9

5,00 EUR

45,00 EUR

 

Transport/ Versandkosten

 

 

35,00 EUR

Nettobetrag:

997,00 EUR

Bruttobetrag:

1.186,43 EUR

 

r Aufstellung der Verkehrszeichen durch den Baubetriebshof sind Kosten von ca. 400,00 EUR einzuplanen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

ca. 1.600,00 Euro

1220101-80100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

ca. 1.600,00 Euro

1220101-80100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 OD-2024-083 Anlage 1 - Entwurf Vz.-Plan.pdf (6952 KB)    
Anlage 1 2 OD-2024-083 Anlage 2 - Detailpläne.pdf (20658 KB)