Vorlage - HO-2024-037

 
 
Betreff: Errichtung einseitiges Treppengeländer Querhaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
21.11.2024 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt:

 

Den Amtsdirektor zu beauftragen, die Bauleistung „Treppengeländer“ auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.


Sachverhalt:

Das Querhaus - Am Anger 33 ist ein öffentliches Gebäude. Das Gebäude ist in der Denkmalliste des Landes Brandenburg als Baudenkmal aufgeführt. Am Gebäude befinden sich zwei Treppenzugänge. Eine Treppe mit zwei Steigungen befindet sich an der Südseite des Gebäudes. An der Nordseite des Gebäudes Haupteingang- befindet sich eine weitere Treppenanlage mit 5 Steigungen. Gemäß DIN 18040-1 benötigen Treppen an öffentlichen Gebäuden einen Handlauf.

 

Im Querhaus finden Gemeindeversammlungen, Wahlen und Veranstaltungen wie z.B. Seniorentreffs statt. Bedingt durch die Altersstruktur der Gebäudenutzer und den DIN- Vorschriften wird es erforderlich ein Treppengeländer an der Nordseite des Gebäudes zu errichten.

 

Nach einem Vororttermin mit der unteren Denkmalschutzbehörde wurde im Oktober 2022 ein Antrag für die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur „Errichtung eines Geländers an der Gebäudenordseite“ gestellt. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde am 11. November 2022 für die Errichtung eines einseitigen Treppengeländers (rechte Treppenwange Treppe Nordseite) erteilt.

 

Das Treppengeländer wird als einfaches Stahlgeländer ausgeführt. Es besteht aus einem Handlauf, vier Pfosten mit Ankerplatten und einer Knieleiste. Das Geländer wird auf der vorhandenen Rollschicht auf der Klinkerwand mit Ankerschrauben auf der rechten Seite befestigt. Die Geländerhöhe beträgt 90 cm gemessen ab Oberkante des vorhandenen Podestes. Es wird verzinkt ausgeführt und abschließend pulverbeschichtet. Der Farbton wurde mit Anthrazit RAL 7016, DB 703 festgelegt.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024/2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

5.000,00 Euro

1120160-40202-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

 

I092-23-05

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen