Vorlage - BR-2024-082
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat am 28. November 2022 die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle in der Gemeinde Britz beschlossen.
Im § 4 Satz 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle in der Gemeinde Britz in Verbindung mit § 3 der Nutzungsvereinbarung über die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz (Anlage 2 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle in der Gemeinde Britz) erfolgt die Regelung zur fristgerechten Zahlung des Nutzungsentgeltes.
Diese Regelung wird entsprechend beigefügter Anlage 1 zur Beschlussvorlage geändert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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