Vorlage - AA-2024-074 IV

 
 
Betreff: Strategiepapier "Digitale Schule"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Information
26.11.2024 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Strategiepapier Digitale Schule
AA-2024-001

Sachverhalt:

 

Der vom Bund initiierte und finanzierte „DigitalPakt Schule 2019-2024“ lief im Frühjahr 2024 aus. Von der Verwaltung wurden für die Schulen im Bereich des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (Schule Britz und Schule Oderberg) alle zur Verfügung stehenden Fördermittel abgerufen und zweckentsprechend verwendet (siehe Anlage „Informationen zur Umsetzung des Digitalpaktes 2019-2024 in den Grundschulen Britz und Oderberg“).

 

Bereits bei der Beschaffung der umfangreichen Hardware stellte sich die Frage, wie nachhaltig diese Infrastruktur ist. Aus hard- und software-technischer Sicht werden sich in den kommenden Jahren Ersatz- und Folgebeschaffungen ergeben, die dann grundsätzlich vom Schulträger zu finanzieren sind.

 

Deshalb haben die Bundesländer frühzeitig eine Verlängerung bzw. Folgemaßnahme zum DigitalPakt gefordert. Mit der laufenden Vereinbarung seien von 2019 bis 2024 erhebliche Fortschritte bei der Digitalisierung der Bildungslandschaft erzielt worden. Diese positive Entwicklung müsse kontinuierlich und nahtlos weiterverfolgt werden, heißt es in einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Oktober 2024. Der Bund müsse von 2025 bis 2030 mindestens 1,3 Milliarden Euro jährlich zur Weiterführung des Digitalpakts zur Verfügung stellen. Das Geld müsse in einem bürokratiearmen Verfahren an die Länder verteilt werden. Der Bund wiederum beharrt auf einen 50/50-Lösung, so dass die Bundesländer die Hälfte der Kosten selbst tragen müssten. Eine Einigung ist in dieser Frage momentan nicht in Sicht, insbesondere, da der DigitalPakt 2.0 ein Bestandteil des Koalitionsvertrages der in Auflösung befindlichen Bundesregierung war.

 

Zu dieser Thematik hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Brandenburg ein Strategiepapier zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung „Digitale Schule“ entworfen (siehe Anlage). Darin wird darauf hingewiesen, dass der Landtag die Landesregierung aufgefordert hat, zu prüfen, wie der Betrieb der digitalen Infrastruktur von Schulen in geteilter Verantwortung von Land und Kommunen nachhaltig organisiert werden soll.

 

Es besteht Einvernehmen zum gemeinsamen Zielbild, dass die zukünftig vielfältigen pädagogischen Settings und Anforderungen an guten Unterricht eine technische Ausstattung von Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften erfordern, die eine möglichst einheitliche, gleichwertige, ortsunabhängige Nutzung einer zentral zur Verfügung gestellten digitalen Lern- und Lehrumgebung ermöglicht. Die technische Ausstattung sowie die digitale Lehr- und Lernumgebung müssen dabei vielfältigen insbesondere pädagogischen und Datenschutzanforderungen gerecht werden und ihre Verfügbarkeit muss durch die entsprechenden administrativen Strukturen flächendeckend gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang werden folgende Eckpunkte verfolgt:

 

  1. Schulportal als zentrales Angebot für digitalen Unterricht und Schulverwaltung

Verantwortlich: Land Brandenburg

 

  1. Gleichwertige digitale Basisinfrastruktur an allen Schulen im Land Brandenburg

Verantwortlich: Schulträger

 

  1. Individuell nutzbare Endgeräte

Verantwortlich: offen. Die dauerhafte Finanzverantwortung bleibt einer Einigung zwischen Land und Schulträgern nach Abschluss der Verhandlungen der Länder mit dem Bund zu einem Digitalpakt 2.0 vorbehalten.

 

  1. Administration, Betrieb und Support der IT-Infrastruktur an Schulen

Verantwortlich: Schulträger (für den technischen Support)

 

Im Zweifelsfall wird in dem Papier immer wieder auf den Abschluss der Verhandlungen der Länder mit dem Bund zu einem DigitalPakt 2.0 verwiesen.

 

Das Papier schließt mit dem Hinweis, dass das Land den Schulträgern Vertrauensschutz im Hinblick auf bestehende örtliche technische Lösungen gewährt, die insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie initiiert und beschafft wurden. Es wird geprüft, ob unter Vertrauensschutz stehende Lösungen der Schulträger an Förderprogrammen partizipieren können.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit Ausnahme des Schulportals die technische und finanzielle Verantwortung für die „Digitale Schule“ von den Schulträgern zu tragen ist. Da die Nutzungsdauer von technischen Geräten (insbesondere der Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie von Lehrkräften) zeitlich begrenzt ist (maximal ca. sechs bis sieben Jahre) müssen die Schulträger diesen Aspekt in der Haushaltsplanung für die Jahre 2026 ff. berücksichtigen oder ggf. eigene Entscheidungen zur weiteren Gestaltung der digitalen Lern- und Lehrumgebung treffen.