Vorlage - NI-010/2014

 
 
Betreff: Rückübertragung der Aufgabe Flächennutzungsplanung an die Gemeinde Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Ulrich Hehenkamp
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
20.02.2014 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Aufgabe „Flächennutzungsplanung“.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Im Zuge der Novellierung der Hauptsatzungen der Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der in diesem Zusammenhang angestrebten Harmonisierung von dem Amt übertragenen Aufgaben ist für den Bereich des ehemaligen Amtes Britz-Chorin die Rückübertragung von Aufgaben an die Gemeinden ratsam. Im Falle der Gemeinde Niederfinow betrifft es die Aufgabe der Flächennutzungsplanung, die mit Beschluss vom 22.05.1997 an das Amt Britz-Chorin übertragen wurde. Künftig sollte die Gemeinde ausschließlich selbst die Belange ihrer Planungshoheit wahrnehmen, was die Verfahrenswege zudem erheblich vereinfachen würde. Die Aufgabenrückübertragung schließt im Übrigen nicht aus, dass ggf. ein geneinsamer Flächennutzungsplan mit einer/mehreren Nachbargemeinde/n beschlossen werden kann.

 

Die Rückübertragung der Aufgabe vom Amt Britz-Chorin-Oderberg setzt voraus, dass das Amt der Rückübertragung zustimmt. Eine einvernehmliche Rückübertragung ist jederzeit möglich, auch wenn sich die Verhältnisse seit der Aufgabenübertragung nicht wesentlich geändert haben. Mit der Aufgabenübertragung sind Bestimmungen über den Tag der Rechtswirksamkeit sowie die Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung zu treffen. Regelungen zwischen Gemeinde und Amt zur Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung sind entbehrlich.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Ulrich Hehenkamp

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen