Vorlage - NI-010/2014
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Aufgabe „Flächennutzungsplanung“.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Im Zuge der Novellierung der Hauptsatzungen der Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der in diesem Zusammenhang angestrebten Harmonisierung von dem Amt übertragenen Aufgaben ist für den Bereich des ehemaligen Amtes Britz-Chorin die Rückübertragung von Aufgaben an die Gemeinden ratsam. Im Falle der Gemeinde Niederfinow betrifft es die Aufgabe der Flächennutzungsplanung, die mit Beschluss vom 22.05.1997 an das Amt Britz-Chorin übertragen wurde. Künftig sollte die Gemeinde ausschließlich selbst die Belange ihrer Planungshoheit wahrnehmen, was die Verfahrenswege zudem erheblich vereinfachen würde. Die Aufgabenrückübertragung schließt im Übrigen nicht aus, dass ggf. ein geneinsamer Flächennutzungsplan mit einer/mehreren Nachbargemeinde/n beschlossen werden kann.
Die Rückübertragung der Aufgabe vom Amt Britz-Chorin-Oderberg setzt voraus, dass das Amt der Rückübertragung zustimmt. Eine einvernehmliche Rückübertragung ist jederzeit möglich, auch wenn sich die Verhältnisse seit der Aufgabenübertragung nicht wesentlich geändert haben. Mit der Aufgabenübertragung sind Bestimmungen über den Tag der Rechtswirksamkeit sowie die Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung zu treffen. Regelungen zwischen Gemeinde und Amt zur Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung sind entbehrlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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