Vorlage - PS-2024-046
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Barnimer Landstrom Parstein " in der Gemarkung Parstein für den Geltungsbereich Flur 3, Flurstück 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag und nach § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
Sachverhalt:
Das Plangebiet „Solarpark Barnimer Landstrom Parstein“ liegt südwestlich der Ortschaft Parstein/ östlich der alten Deponie. An dieser Stelle ist die Nutzung der Ländereien für die Errichtung eines Solarparks mit einer Leistung von ca. 18 Megawatt geplant. Dabei stellen die Flurstücke 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, Flur 3 der Gemarkung Parstein eine zusammenhängende Fläche von etwa 15 Hektar dar. Insgesamt werden lediglich 14 Hektar beplant.
Es befinden sich keine Schutzgebiete auf der Fläche.
Die Flächen befinden sich in privatem Eigentum. Die Eigentümer der Grundstücke haben die Verfügungsbefugnisse über die Grundstücke zum Zweck der Umsetzung des Vorhabens zugesagt.
Es wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt, dass die für die Nutzung der Sonnenenergie erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen beinhalten wird.
Vorhabenträger: Barnimer Landstrom GmbH Angermünder Str. 3 16248 Parsteinsee OT Parstein
Das Bauleitplanverfahren wird mit der Fachabteilung Bauleitplanung der securenergy solutions AG durchgeführt.
Der Antrag vom 21.10.2024 auf Einleitung eines Bauleitverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) " Solarpark Barnimer Landstrom Parstein " in der Gemarkung Parstein, Flur 3, Flurstück 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90 und der Projektsteckbrief mit Stand Oktober 2024 sind als Anlage beigefügt.
Mit der Gemeinde Parsteinsee wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB und nach § 12 Abs. 1 ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen.
Die Barnimer Landstrom GmbH trägt alle Kosten der Planung und des Baus. Somit entstehen der Gemeinde Parsteinsee für das Bauleitverfahren und deren Umsetzung keine Kosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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