Vorlage - PS-2024-046

 
 
Betreff: Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) "Solarpark Barnimer Landstrom Parstein"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Parsteinsee Vorberatung
09.12.2024 
Entwicklungsausschuss Parsteinsee zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
09.12.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee abgelehnt   
Anlagen:
241021_Antrag Bauleitplanverfahren_Parstein
241021__Projektsteckbrief Barnimer Landstrom

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Barnimer Landstrom Parstein " in der Gemarkung Parsteinr den Geltungsbereich Flur 3, Flurstück 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90.

Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag und nach § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Plangebiet Solarpark Barnimer Landstrom Parstein“ liegt südwestlich der Ortschaft Parstein/ östlich der alten Deponie. An dieser Stelle ist die Nutzung der Ländereien für die Errichtung eines Solarparks mit einer Leistung von ca. 18 Megawatt geplant. Dabei stellen die Flurstücke 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, Flur 3 der Gemarkung Parstein eine zusammenhängende Fläche von etwa 15 Hektar dar. Insgesamt werden lediglich 14 Hektar beplant.

 

Es befinden sich keine Schutzgebiete auf der Fläche.

 

Die Flächen befinden sich in privatem Eigentum. Die Eigentümer der Grundstücke haben die

Verfügungsbefugnisse über die Grundstücke zum Zweck der Umsetzung des Vorhabens zugesagt.

 

Es wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gemäß § 11

BauNVO festgesetzt, dass die für die Nutzung der Sonnenenergie erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen beinhalten wird.

 

 

Vorhabenträger: 

Barnimer Landstrom GmbH 

Angermünder Str. 3

16248 Parsteinsee OT Parstein

 

Das Bauleitplanverfahren wird mit der Fachabteilung Bauleitplanung der securenergy

solutions AG durchgeführt.

 

Der Antrag vom 21.10.2024 auf Einleitung eines Bauleitverfahrens gemäß

§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) " Solarpark Barnimer Landstrom Parstein " in der Gemarkung Parstein, Flur 3, Flurstück 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90 und der Projektsteckbrief mit Stand Oktober 2024 sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Mit der Gemeinde Parsteinsee wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

und nach § 12 Abs. 1 ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen.

 

Die Barnimer Landstrom GmbH trägt alle Kosten der Planung und des Baus.

Somit entstehen der Gemeinde Parsteinseer das Bauleitverfahren und deren Umsetzung keine Kosten.

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 241021_Antrag Bauleitplanverfahren_Parstein (72 KB)    
Anlage 2 2 241021__Projektsteckbrief Barnimer Landstrom (471 KB)