Vorlage - BR-2024-086
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Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz wählt aus seiner Mitte
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zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin des Vorsitzenden.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Britz hat mit Beschluss BR-2024-038 unter anderem die Bildung eines Finanzausschusses beschlossen. Ein beratender Ausschuss kann nach § 44 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter der Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
Die stv. Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten gemäß der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Britz eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro, wenn die Ausübung der Funktion länger als einen Monat andauert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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