Vorlage - BR-2024-088

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin des Vorsitzenden des Schulausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Schulausschuss Britz Entscheidung
24.03.2025 
Schulausschuss Britz ungeändert beschlossen     

Der Schulausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz wählt aus seiner Mitte

 

 

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zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin des Vorsitzenden.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Britz hat mit Beschluss BR-2024-038 unter anderem die Bildung eines Schulausschusses beschlossen. Ein beratender Ausschuss kann nach § 44 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

Die stv. Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten gemäß der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Britz eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro, wenn die Ausübung der Funktion länger als einen Monat andauert.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

 Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen