Vorlage - OD-015/2015
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt als Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung den Haushaltsplan 2015, die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen im Jahr 2015 sowie die im Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 unter dem Abschnitt 18 aufgeführten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Stadt wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 540.000 EUR festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf ff. hat die Stadt Oderberg für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Anlage der Haushaltssatzung.
Eine vollumfängliche Bewertung des Vermögens der Stadt Oderberg, insbesondere der Erfassung und Bewertung der Maßnahmen der Stadtkernsanierung, ist noch nicht abgeschlossen. Die Höhe der Abschreibungen und der Sonderposten wurde deshalb nur auf der Basis des aktuellen Arbeitsstandes in den Entwurf eingearbeitet.
Das Ergebnis aus den ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen ist 2015 nicht ausgeglichen. Es besteht ein Fehlbedarf von 15.100 EUR. Nach der mittelfristigen Ergebnisplanung ist der Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses jedoch ab 2016 bis einschließlich 2020 möglich.
Den Finanzhaushalt belastet insbesondere die Höhe des Finanzbedarfs für die Finanzierungstätigkeit (461.100 EUR für Tilgungszahlungen). Im laufenden Jahr 2015 kann ein Zahlungsmittelüberschuss durch die Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von 214.000 EUR erzielt werden. Trotz der prognostizierten verbesserten Liquidität in den laufenden Jahren, besteht ein nicht durch einen entsprechenden Zahlungsmittelbestand gedeckter kumulierter Liquiditätsbedarf zum Jahresende 2015 von voraussichtlich 944.400 EUR. Aus diesem Grund wurde der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanzeitraum um zwei weitere Jahre erweitert. Eine wesentliche Verbesserung der Liquidität der Stadt ist im Finanzplanzeitraum bis 2020 ohne die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds nicht möglich.
Es wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, die Eckdaten als Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung des Haushaltsplanes 2015, die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung im Jahr 2015 sowie die Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung zu beschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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