Vorlage - OD-015/2015

 
 
Betreff: Haushaltsplan und Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Oderberg Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
15.04.2015 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgestellt   

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt als Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung den Haushaltsplan 2015, die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen im Jahr 2015 sowie die im Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 unter dem Abschnitt 18 aufgeführten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung.

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Stadt wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 540.000 EUR festgesetzt.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Nach § 65 der BbgKVerf ff. hat die Stadt Oderberg für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Anlage der Haushaltssatzung.

 

Eine vollumfängliche Bewertung des Vermögens der Stadt Oderberg, insbesondere der Erfassung und Bewertung der Maßnahmen der Stadtkernsanierung, ist noch nicht abgeschlossen. Die Höhe der Abschreibungen und der Sonderposten wurde deshalb nur auf der Basis des aktuellen Arbeitsstandes in den Entwurf eingearbeitet.

 

Das Ergebnis aus den ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen ist 2015 nicht ausgeglichen. Es besteht ein Fehlbedarf von 15.100 EUR.

Nach der mittelfristigen Ergebnisplanung ist der Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses jedoch ab 2016 bis einschließlich 2020 möglich.

 

Den Finanzhaushalt belastet insbesondere die Höhe des Finanzbedarfs für die Finanzierungstätigkeit (461.100 EUR für Tilgungszahlungen). Im laufenden Jahr 2015 kann ein Zahlungsmittelüberschuss durch die Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von 214.000 EUR erzielt werden. Trotz der prognostizierten verbesserten Liquidität in den laufenden Jahren, besteht ein nicht durch einen entsprechenden Zahlungsmittelbestand gedeckter kumulierter Liquiditätsbedarf zum Jahresende 2015 von voraussichtlich 944.400 EUR. Aus diesem Grund wurde der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanzeitraum um zwei weitere Jahre erweitert. Eine wesentliche Verbesserung der Liquidität der Stadt ist im Finanzplanzeitraum bis 2020 ohne die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds nicht möglich.

 

 

Es wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, die Eckdaten als Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung des Haushaltsplanes 2015, die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung im Jahr 2015 sowie die Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2015-2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Siehe Haushaltsplanentwurf und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen