Vorlage - NI-2024-059
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt 1) den vorgelegten Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) als verbindliche Grundlage für zukünftige Bauleitplanverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplans, mit folgenden Festlegungen: a) PV-FFA werden bis zu einer Größe von [xx Hektar] zugelassen. b) Der Abstand zur Wohnbebauung muss grundsätzlich [xxx m] betragen. c) PV-FFA müssen durch einen [ x m] breiten Sichtschutz in das Landschaftsbild integriert werden. 2) die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederfinow in einer Bürgerversammlung über die beabsichtigte Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen auf Ackerflächen und die von der Gemeinde hierfür festgelegten Kriterien zu informieren, eine Ortsbegehung für interessierte Bürgerinnen und Bürger anzubieten sowie eine Bürgerbefragung nach § 13 BbgKVerf durchzuführen.
Sachverhalt: Der Gemeinde Niederfinow liegt ein Antrag der Firma GGE Enviria Solar 17 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer (Photovoltaik-Freiflächenanlage) PV-FFA mit einer Fläche von ca. 30 Hektar vor. Um eine geordnete und nachhaltige Entwicklung von Projekten zur Errichtung einer PV-FFA sicherzustellen und die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gemeinde zu schützen, wurde der Entwicklungsausschuss beauftragt, einen Kriterienkatalog für die Errichtung von PV-FFA zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Entwicklungsausschuss hat einen Kriterienkatalog erarbeitet, der über den vorliegenden Antrag hinaus, als Grundlage für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren für PV-FFA dienen soll und klare Vorgaben für die Standortauswahl, die Flächennutzung, den Schutz von Natur und Landschaft sowie die Wahrung gemeindlicher Interessen macht und legt diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vor. Die Ziele des Kriterienkatalogs sind:
○ Sicherstellung ausreichender Abstände zu Wohnbebauung und Vermeidung einer Umzingelungswirkung. ○ Erhalt landschaftsprägender Freiräume, insbesondere zwischen Teilflächen einer PV-FFA.
○ Ausschluss von Flächen mit hoher ökologischer Wertigkeit. ○ Integration von Sichtschutzmaßnahmen und Förderung der Biodiversität durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen.
○ Festlegung der für die Errichtung von PV-FFA in Frage kommenden Flächen und die maximale Größe einer PV-FFA durch die Gemeinde im Rahmen des Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahrens.
○ Erhalt städteplanerischer Freiräume für die weitere Entwicklung der Gemeinde Die Berücksichtigung gemeindlicher und wirtschaftlicher Interessen soll nach Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und Verfahrens zur Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages vereinbart werden, hierzu gehören insbesondere folgende Regelungen: ○ Förderung der lokalen Wertschöpfung durch Ansiedlung des Firmensitzes des Anlagenbetreibers in Niederfinow. ○ Verbindliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung und Bereitstellung von vergünstigtem Strom für die Bürgerinnen und Bürger. ○ Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen und Rückbauverpflichtungen nach Ende der Betriebszeit. ○ Sicherung der Nutzung der Netzanbindung der PV-FFA für die Gemeinde Niederfinow
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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