Vorlage - NI-2024-059

 
 
Betreff: Kriterienkatalog zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
12.12.2024 
Gemeindevertretung Niederfinow geändert beschlossen   
Anlagen:
BV_Anlage 1_Kriterienkatalog_PV-FFA_final
BV_Anlage 2_WEB-MLUK-Rahmenbedingungen-konventionelle-PV
BV_Anlage 3_Antrag Einleitung B-Planverfahren PV

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt

1)      den vorgelegten Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) als verbindliche Grundlage für zukünftige Bauleitplanverfahren und die Änderung des Flächennutzungsplans, mit folgenden Festlegungen:

a)      PV-FFA werden bis zu einer Größe von [xx Hektar] zugelassen.

b)      Der Abstand zur Wohnbebauung muss grundsätzlich [xxx m] betragen.

c)       PV-FFA müssen durch einen [ x m] breiten Sichtschutz in das Landschaftsbild integriert werden.

2)      die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederfinow in einer Bürgerversammlung über die beabsichtigte Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen auf Ackerflächen und die von der Gemeinde hierfür festgelegten Kriterien zu informieren, eine Ortsbegehung für interessierte Bürgerinnen und Bürger anzubieten sowie eine Bürgerbefragung nach § 13 BbgKVerf durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Gemeinde Niederfinow liegt ein Antrag der Firma GGE Enviria Solar 17 GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer (Photovoltaik-Freiflächenanlage) PV-FFA mit einer Fläche von ca. 30 Hektar vor. Um eine geordnete und nachhaltige Entwicklung von Projekten zur Errichtung einer PV-FFA sicherzustellen und die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gemeinde zu schützen, wurde der Entwicklungsausschuss beauftragt, einen Kriterienkatalogr die Errichtung von PV-FFA zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwicklungsausschuss hat einen Kriterienkatalog erarbeitet, der über den vorliegenden Antrag hinaus, als Grundlage für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren für PV-FFA dienen soll und klare Vorgaben für die Standortauswahl, die Flächennutzung, den Schutz von Natur und Landschaft sowie die Wahrung gemeindlicher Interessen macht und legt diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vor.

Die Ziele des Kriterienkatalogs sind:

  1. Schutz des Landschaftsbildes und der Wohnqualität:

      Sicherstellung ausreichender Abstände zu Wohnbebauung und Vermeidung einer Umzingelungswirkung.

      Erhalt landschaftsprägender Freiräume, insbesondere zwischen Teilflächen einer PV-FFA.

  1. Wahrung naturschutzfachlicher Belange:

      Ausschluss von Flächen mit hoher ökologischer Wertigkeit.

      Integration von Sichtschutzmaßnahmen und Förderung der Biodiversität durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen.

  1. rderung einer geordneten Flächennutzung:

      Festlegung der für die Errichtung von PV-FFA in Frage kommenden Flächen und die maximale Größe einer PV-FFA durch die Gemeinde im Rahmen des Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahrens.

  1. Wahrung gemeindlicher Belange:

      Erhalt städteplanerischer Freiräume für die weitere Entwicklung der Gemeinde

Die Berücksichtigung gemeindlicher und wirtschaftlicher Interessen soll nach Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und Verfahrens zur Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages vereinbart werden, hierzu gehören insbesondere folgende Regelungen:

          rderung der lokalen Wertschöpfung durch Ansiedlung des Firmensitzes des Anlagenbetreibers in Niederfinow.

          Verbindliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung und Bereitstellung von vergünstigtem Strom für die Bürgerinnen und Bürger.

          Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen und Rückbauverpflichtungen nach Ende der Betriebszeit.

          Sicherung der Nutzung der Netzanbindung der PV-FFA für die Gemeinde Niederfinow

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Keine direkten Kosten für die Gemeinde. Die Kosten der Bauleitplanung trägt der jeweilige Antragsteller.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV_Anlage 1_Kriterienkatalog_PV-FFA_final (97 KB)    
Anlage 2 2 BV_Anlage 2_WEB-MLUK-Rahmenbedingungen-konventionelle-PV (605 KB)    
Anlage 3 3 BV_Anlage 3_Antrag Einleitung B-Planverfahren PV (821 KB)