Vorlage - CH-2024-105

 
 
Betreff: Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster für das Wirtschaftsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
16.12.2024 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
19.12.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin r das Wirtschaftsjahr 2023 gemäß § 33 (1) Nr. 2 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 21 Abs. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV) hat die Werkleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Finanzrechnung und dem Anhang. Anzuwenden sind die Vorschriften für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des HGB.

 

Entsprechend § 27 Abs. 1 EigV sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde durch die Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft.

 

Mit Datum vom 28. November 2024 erteilte die Prüfungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und befindet, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der EigV i.V.m. den handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 vermittelt. Darüber hinaus wird bescheinigt, dass der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt, in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Laut § 33 EigV hat die Gemeindevertretung über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen. Auf Basis des Prüfungsurteils wird der Gemeindevertretung die Beschlussfassung empfohlen.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen