Vorlage - CH-2024-107 IV

 
 
Betreff: Informationsvorlage zum Ergebnis des Monitorings 2024 durch die Firma SRP Restauratoren VDR / BBIK, Schwieger Raue PartG
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Information
16.12.2024 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Sachverhalt: Die Gemeinde Chorin hat die Firma SRP Restauratoren VDR / BBIK, Schwieger Raue PartG mit einem Monitoring der Pfeiler im Kirchenschiff während der Saison 2024 beauftragt. Die Auswertung ist erfolgt und das umfangreiche Dokument kann eingesehen werden. Vorab hat die beauftragte Firma folgende Zusammenfassung erstellt.

 

Kurzvermerk vorab zum Monitoring 2024 - Choriner Musiksommer

Gegenstand:

Um Veränderungen im Erhaltungszustand umfassend dokumentieren zu können, wurden im aktuellen Jahr 2024 sämtliche Pfeiler der Kirche systematisch und über einen längeren Zeitraum allseitig fotografisch erfasst. Im Anschluss wurde über die Auswertung der insgesamt fast 4.000 Fotografien eine wissenschaftlich erarbeitete Dokumentation erarbeitet, welche in Kürze vollständig übergeben wird.

Bezugnehmend auf ältere Monitoring-Berichte der Klosterverwaltung Chorin (z.B. 2023), in denen größere Schädigungen nachgewiesen werden konnten, wurde während des Musiksommers nun wöchentlich begutachtet (24. Juni bis 16. September 2024), sowie jeweils am Anfang der Monate März, April, Mai, Juni und Oktober, insgesamt also 18 mal. Im Zuge der Auswertung konnten vorbehaltlich der endgültigen Erarbeitung folgende Ergebnisse zusammengefasst werden:

 

Conclusio:

Die Schädigungen an den südlichen Pfeilern der Kirche wurden 2024 deutlich geringer als noch in der Vergangenheit nachgewiesen. Lediglich an den Nordseiten der südlichen Pfeiler lassen sich teils größere Schäden belegen, wobei sich der Befund deutlich in Korrelation zum geänderten Bestuhlungsplan bringen lässt: Im Gegensatz zu 2023, als sich die Bestuhlung noch bis zwischen die Pfeiler erstreckte, wurde 2024 lediglich sehr nah an die Nordseiten der Südpfeiler heran gestellt.

Demgegenüber waren die nördlichen Pfeiler schon in der Vergangenheit weniger stark von Schädigungen betroffen, da die dort angrenzenden Sitzplätze teils auch vom südlich befindlichen Mittelgang erschlossen werden können wodurch ein Begängnis der Pfeilerbasen deutlich reduziert wird. Andererseits wurden dort die Stühle wie schon 2023 auch zwischen den Pfeilern belassen, wodurch durchaus leichte Abschürfungen im fuß nahen Bereich nachzuweisen sind.

Aus konservatorisch-restauratorischer Sicht wird daher dringend empfohlen, bei der Bestuhlung einen ausreichenden Abstand zur Architektur einzuhalten. Eine Stuhlsetzung zwischen den Pfeilern muss daher sowohl auf der Süd- als auch auf der Nordseite der Kirche in jedem Fall verhindert werden. Darüber hinaus sollte der Abstand zu den Pfeilern grundsätzlich groß genug sein; nur so kann auf zusätzliche Schutzvorrichtungen um die Pfeiler verzichten werden.

 

Wilhelmshorst, 11.11.2024

Olaf Schwieger

 

Schwieger, Raue, Dipl.-Restauratoren Partnerschaftsgesellschaft (Amtsgericht Potsdam PR144P)

Olaf Schwieger, Prof. Dr. Jan Raue Dipl.-Restauratoren VDR | Ingenieure BBIK

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