Vorlage - HO-2024-041 IV

 
 
Betreff: Lärmaktionsplanung - Auswertung Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Information
20.02.2025 
Gemeindevertretung Hohenfinow zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 zu HO-2024-041 IV
Anlage 2 zu HO-2024-041 IV

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Hohenfinow im Jahr 2024 wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die betroffenen Haushalte entlang der B167, L29 und K6432 wurden in Form einer schriftlichen Umfrage zu möglichen Lärmquellen und Maßnahmen zur Regelung relevanter Lärmprobleme und Lärmauswirkungen befragt. Der Fragebogen wurde an 152 Haushalte (gemeldeter Hauptwohnsitz) Anfang Mai 2024 verschickt. Die Auswertung erfolgte in anonymisierter Form am 10.06.2024 (vgl. Anlage 1).

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenfinow durch eine subjektiv wahrgenommene Lärmbelästigung von Krad, Pkw und Schwerlastverkehr in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr gestört fühlen.

Die vom Landesamt für Umwelt festgestellten Pegelüberschreitungen im Jahr 2022 konzentrieren sich hingegen auf den Kreuzungsbereich B167/L35 (Kreuzung Cöthener Straße). Seitens der Amtsverwaltung wird die Ursache für die Pegelüberschreitungen bei der temporären Lichtsignalanlage vermutet. Es wird angenommen, dass der Lärm durch das Abbremsen, Halten sowie Beschleunigen der Fahrzeuge entsteht. Im Jahr 2024 wurde seitens des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg mitgeteilt, dass die temporäre Lichtsignalanlage voraussichtlich noch bis 2027 für die Umleitungsführung, in Rahmen der Baumaßnahmen in Bad Freienwalde (B158) benötigt wird.

 

Bei den von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich teilweise um längerfristige Maßnahmen. Beispielsweise benötigen Verbesserung des ÖPNV Angebotes, bauliche Veränderungen der Fahrbahnoberfläche (Flüsterasphalt) oder bauliche Verkehrsberuhigungen eine vorausschauende Planung. Weiterhin werden begründete Daten aus der Verkehrszählung, Statistik zu Unfallschwerpunkten usw. benötigt. Ferner sind Maßnahmen aufgeführt, welche durch die zuständigen Träger (z.B. Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenwesen oder beim ÖPNV der Landkreis Barnim) umgesetzt werden müssen.

Sofern die Amtsverwaltung von der Gemeindevertretung Hohenfinow beauftragt wird, könnten entsprechende Begehren an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

 

Weitere bauliche Maßnahmen (z.B. Verbesserungen der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr), welche durch die Gemeinde Hohenfinow grundsätzlich durchgeführt werden könnten, sind nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hohenfinow möglich. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind Aufwendungen und Auszahlungen sowie das Eingehen von Verpflichtungen nur zulässig, insoweit die Gemeinde dazu rechtlich verpflichtet ist oder dies für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar und zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Tätigkeit der Verwaltung erforderlich ist.

Da eine lebens- und zukunftsfähige Kommune ein austariertes Zusammenspiel von freiwilligen und pflichtigen Aufgaben benötigt, sind jedoch freiwilligen Leistungen in Höhe eines festzulegenden Prozentsatzes des Gesamtbetrages der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit zulässig (vgl. Runderlass des Ministeriums des Innern in kommunalen Angelegenheiten Nr. 1/2013, Maßnahmen und Verfahren der Haushaltssicherung und der vorläufigen Haushaltsführung). Dieser Prozentsatz (rund 2%) wird im Rahmen der festgelegten freiwilligen Leistungen der Gemeinde Hohenfinow ausgeschöpft. Eine Beteiligung an der genannten Maßnahme wäre nur bei Einschränkungen in anderen freiwilligen Bereichen möglich.

 

Weitere Maßnahmen, z.B. die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortslage sowie regelmäßige Kontrollen durch die Polizei des Landes Brandenburg, könnten in einer kürzeren Zeit umgesetzt werden. Jedoch obliegt die Umsetzung der Maßnahmen nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde Hohenfinow. Eine Kontrolle des fließenden Verkehrs zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit obliegt der Polizei des Landes Brandenburg sowie dem Landkreis Barnim. Seitens der Amtsverwaltung können Wünsche nach regelmäßigen Kontrollen weitergeleitet werden, die Entscheidung über die Durchführung der Kontrollen trifft die jeweilige zuständige Behörde allein.

 

Eine Änderung der Verkehrszeichenbeschilderung, z.B. eine Ausweitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, ist nur mit Vorliegen einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim möglich. Beispielsweise wird die Ausweitung der aktuellen 30 km/h vor der Kindertagesstätte (z.B. für die gesamte Ortslage) seitens der Amtsverwaltung als wenig erfolgsversprechend eingestuft, weil die gesetzlichen Bedingungen nicht vorliegen. Unter Umständen kann die Errichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf
30 km/h in unmittelbarer Nähe der „Camilla Tagespflege auf dem Lande GmbH“ (Tornower Dorfstr./ am Anger) geprüft werden.

 

Zusätzliche Möglichkeiten zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer (in Bezug auf die Geschwindigkeiten) und Ermittlung der Anzahl der Fahrzeuge können durch die Aufstellung des Dialog-Display Gerätes des Amtes erzielt werden. Eine erste Aufstellung des Dialog-Displays im Zeitraum vom 08.08.2024 bis 02.09.2024 erfolgte in der Niederfinower Straße (vgl. Anlage 2).

 

In dem vorgenannten Zeitraum wurden insgesamt 18.393 Fahrzeuge gezählt. Die hohe Anzahl der Fahrzeuge wird mit den Sommerferien 2024 im Land Brandenburg begründet. Im Ergebnis der Auswertung der Daten ist festzustellen, dass die Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ausschließlich einer bestimmten Fahrzeugklasse zugeordnet werden können. Das subjektive Empfinden der Menschen, dass Motorräder aufgrund des Geräuschpegels auch zu schnell fahren, kann nicht bestätigt werden. Die vorliegenden Daten zeigen, dass z.B. 26% der Kradfahrer mehr als 60 km/h gefahren sind. Bei den Pkw waren es 23 %.