Vorlage - HO-2024-042

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Hohenfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Hohenfinow (Sondernutzungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
20.02.2025 
Gemeindevertretung Hohenfinow geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 HO-2024-042 Synopse Hohenfinow
Anlage 2 HO-2024-042 SN - Hohenfinow
Anlage 3 HO-2024-042 Anlage - Gebührentarif Hohenfinow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt, die Satzung der Gemeinde Hohenfinow über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Hohenfinow (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 HO-2024-042.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Hohenfinow hat auf Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. dem Brandenburgischen Straßengesetz einerseits die allgemeine Aufgabe die Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Verkehrsflächen herzustellen und andererseits für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung der Straßen, Wege und öffentliche Flächen entsprechende Satzungen zu erlassen, hier die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Hohenfinow.

 

Das Brandenburgische Straßengesetz aus dem Jahre 2009, zuletzt geändert 2024, enthält ausreichende gesetzliche Regelungen für Sondernutzung, Gemeingebrauch sowie Anliegergebrauch aller öffentlich gewidmeten Straßen.

Ausdrücklich erlaubt das Brandenburgische Straßengesetz, dass Gemeinden durch Satzungen bestimmte Sondernutzungen in den Ortsdurchfahrten und in den Gemeindestraßen von der Erlaubnispflicht befreien und deren Ausübung regeln 18 Brandenburgisches Straßengesetz BbgStrG).

 

Weiterhin ist im Sinne des § 21 BbgStrG geregelt, dass für Sondernutzungen Gebühren erhoben werden können. Bei der Bemessung der Gebühren ist darauf zu achten, dass Art und Umfang der Einwirkung auf die Straße und den Gemeindegebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners berücksichtigt werden.

 

In der Gebührentariftabelle wurden die Gebührentarife einheitlich für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erstellt.

 

Hierbei muss die Verwaltung in dem Verwaltungsbescheid ihr ausgeübtes Ermessen in der vorgegebenen Spanne nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners berücksichtigen.

 

Der Geltungsbereich der Sondernutzungssatzung erstreckt sich auf alle für den öffentlichen Ver-kehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Hohenfinow. Hierzu zählen auch die Bundes -und Landesstraße innerhalb der Gemeinde.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

400 Euro

1220104-40100-4321110

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

400 Euro

1220104-40100-6321110

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 HO-2024-042 Synopse Hohenfinow (11 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 HO-2024-042 SN - Hohenfinow (102 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 HO-2024-042 Anlage - Gebührentarif Hohenfinow (71 KB)