Vorlage - LI-2025-002

 
 
Betreff: Vorhabenuntersuchung zur Herstellung eines Gehwegs an der Ernst-Thälmann-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Liepe Vorberatung
07.01.2025 
Entwicklungsausschuss Liepe zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
07.01.2025 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Möglichkeit der Herstellung eines straßenbegleitenden Gehwegs an der Ernst-Thälmann-Straße im Bereich zwischen Gutshof und Ortsausgang in Richtung Oderberg zu prüfen und der Gemeindevertretung einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten.

 


Sachverhalt:

 

Die Landesstraße 29 zieht sich auf einer Länge von ca. 3,5 km durch die Gemeinde Liepe.

 

Im Bereich zwischen Gutshof und Ortsausgang Richtung Oderberg hat die hier als Ernst-Thälmann-Straße bezeichnete Ortsdurchfahrt auf einer Länge von ca. 2 km keine Gehwege. Fußnger sind daher gezwungen, den unbefestigten Seitenbereich bzw. den Fahrbahnrand zu begehen.

 

Daher ist die Gemeinde bemüht, zur Erhöhung der Sicherheit für den Fußngerverkehr, einen Gehweg zu errichten.

 

In Vorbereitung einer solchen Maßnahme sollen zur möglichen Umsetzung in den kommenden Haushaltsjahren zunächst Fragen bezüglich der Machbarkeit, insbesondere in Bezug auf Lage (geeignete Straßenseite) und Ausdehnung (Breite der Anlage) sowie die finanziellen Auswirkungen (Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten) durch die Verwaltung geklärt werden.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen