Vorlage - BR-2025-001 IV

 
 
Betreff: Ablehnung der Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Kirchstraße/ Joachimsthaler Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.001-054/007
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Information
10.02.2025 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Information

Sachverhalt:

 

In der Gemeindevertretung Britz am 13.12.2024 wurde erneut über die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Kirchstraße/ Joachimsthaler Straße diskutiert. Durch die Verwaltung sollte der Prozess erneut angeschoben werden.

 

Mit der Informationsvorlage BR-2024-075 IV wurde mitgeteilt, dass der Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg LS Bbg) die Aufstellung eines Spiegels nicht positiv bescheiden würde. Dennoch sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden. Vor der Entscheidung durch den LS Bbg sollte ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin stattfinden. Am 08.01.2025 fand dieser Termin statt. Die Gemeinde Britz wurde durch Herrn Guse, Herrn Kappes und Herrn Brettin, der LS Bbg durch Herrn Czuprinna und die Ordnungsbehörde durch Herrn Gerhardt vertreten. Im Dialog wurde durch Herrn Brettin auf die Notwendigkeit des Spiegels hingewiesen. Herr Czuprinna stand dem Vorhaben weiterhin kritisch gegenüber.

 

Mit E-Mail vom 09.01.2025 wurde vom LS Bbg die Aufstellung abgelehnt.

 

[…]

r die geplante Aufstellung eines Verkehrsspiegel in der OD Britz, Joachimsthaler Str./KP zur Kirchstraße und Dorfstraße in Anbindung an die L 23, Abs. 350, km 0,965 in Stationierungsrichtung links stellten Sie am 18.10.2024 eine Voranfrage. Nach fachlicher Prüfung teilte ich Ihnen am 21.10.2024 mit, dass der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg eine Zustimmung zur Aufstellung des Verkehrsspiegel nicht in Aussicht stellen kann.

 

Am 16.12.2024 baten Sie um erneute Prüfung der Aufstellung des Verkehrsspiegels und schlugen einen Vor-Ort-Termin für den 08.01.2025 vor. Diesen Termin nahm Herr Czuprinna, Straßenmeisterei Eberswalde, für den Landesbetrieb Straßenwesen wahr.

 

Im Ergebnis des Vor-Ort-Termins teile ich Ihnen mit, dass keine weiteren fachlichen Argumente dargelegt wurden, die die Aufstellung eines Spiegels rechtfertigen.

 

Autofahrer aus der Kirchstraße gewähren dem Verkehr aus der Dorfstraße Vorfahrt und können dann problemlos bis an die Warnlinie heranfahren. Von dort aus kann man den gesamten Kreuzungsbereich weit einsehen. Dort behindern sie auch niemanden, denn die Dorfstraße ist eine Einbahnstraße.

Das bedeutet, dass aus der Joachimsthaler Straße, egal ob aus Richtung Golzow oder aus Richtung Eberswalde kommend, niemand in die Dorfstraße abbiegen darf, dem man dabei evtl. im Wege stehen würde.

 

Grundsätzlich sollte die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nur an außergewöhnlichen Gefahrenstellen ermöglicht werden. Im betroffenen Streckenabschnitt wird eine Geschwindigkeit von 30 km/h gefahren, ein erhöhtes Unfallgeschehen ist an dieser Stelle nicht bekannt.

 

Verkehrsspiegel können bei stark eingeschränkter Sicht zur Verkehrssicherheit beitragen, der Standort des hier beantragten Verkehrsspiegel ist jedoch für einen gut und weit einsehbaren Kreuzungsbereich geplant.

Auch darf der Nutzen eines Verkehrsspiegel nicht überschätzt werden, da Spiegelungen zum Teil auch ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Verkehrssituation schaffen können. Damit verbunden sind Fehleinschätzungen der Fahrgeschwindigkeit und der Entfernung herannahender Kfz.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg kann daher weiterhin keine Zustimmung für die Aufstellung eines Verkehrsspiegel in Aussicht stellen.

[…]