Vorlage - LS-2025-002 IV
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Sachverhalt:
Die Kontrolle und Überwachung des ruhenden Verkehrs in allen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird in der Regel durch einen Außendienstmitarbeiter (0,5 VZE) durchgeführt. Unterstützt in seiner Abwesenheit wird dieser durch zwei weitere Mitarbeiter der Verwaltung. Bewährt hat sich der Einsatz einer Saisonkraft auf Stundenbasis, welche das Außendienstteam zusätzlich unterstützt. So wird sichergestellt, dass der Kontrolldruck gleichbleibend hoch ist.
Im Zuge der durchgeführten Kontrollen des ruhenden Verkehrs wurden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt und konsequent geahndet. Der Haushaltsansatz und das Ergebnis für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sind nachfolgend dargestellt:
Verwarngelder 2023 / 2024
Bußgelder 2023 / 2024
Stand: 03.01.2025 *Soll aus OWi-Software
Insgesamt konnten 645 Verstöße im Jahr 2024 festgestellt werden. Im Vorjahreszeitraum wurden 1.007 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr aufgenommen.
Dem Außendienstmitarbeiter wurden seit seiner Arbeitsaufnahme diverse Aufgaben übertragen. In den Sommermonaten wird er vorrangig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Aber auch außerhalb dieser Zeit wird die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung überwacht. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen unter anderem die Kontrolle der Anwohnerpflichten (Straßenreinigung/ Winterdienst), Ermittlungsaufträge für das Einwohnermeldeamt, des Gewerbeamtes und im Rahmen der Amtshilfe für andere Kommunen. Weiterhin ist er das „Auge“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst. Zahlreiche Kontrollaufträge werden durch ihn abgearbeitet.
Zwischen dem 01.03. – 31.10.2024 erfolgten an allen 36 Wochenenden sowie an allen 9 gesetzlichen Feiertagen Kontrollen des ruhenden Verkehrs.
Die Stundenverteilung pro Gemeinde ist nachfolgend aufgeführt. Zu beachten ist, dass die Mitarbeiter mehrere Gemeinden an einem Tag kontrollieren.
Fazit der Ordnungsbehörde: Im Auswertezeitraum 2024 konnte der Kontrolldruck erneut erhöht werden. Die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sind regelmäßig in den Gemeinden präsent und erfassen festgestellte Ordnungswidrigkeiten. So konnten die Stunden erneut gesteigert werden was dazu führt, dass Verkehrsteilnehmer ihr Parkverhalten an die bestehenden Regelungen gemäß der Straßenverkehrsordnung anpassen. Es sind dadurch weniger Verstöße festgestellt worden.
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