Vorlage - BR-019/2015 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Im Fachdienst Bürgerservice/Ordnung ging ein Antrag auf Genehmigung zum Parken in der Wiesenstraße von Herrn Jan Koepke ein. Er beantragt das Parken zwischen den Wohnhäusern 37 bis 40. Dort gilt derzeit eingeschränktes Halteverbot. Auf der Höhe des Spielplatzes ist ein zeitlich begrenztes Parken in der Wiesenstraße möglich. Auch am Beginn der Wiesenstraße, von der Eberswalder Straße kommend, ist eine solche Regelung getroffen worden. Herr Koepke bittet in seinem Antrag um Parkmöglichkeiten in der Wiesenstraße 37 bis 40, da die Fahrzeuge bei den Garagen und dem DSD-Stellplatz abgestellt werden und für Unbehagen der Garagennutzer sorgen. Im Zuge der Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Halteverbotsregelung in der Oderberger Straße wurde der Vorschlag eine Halteverbotszone zu errichten von der Gemeinde abgelehnt. Es besteht nun die Möglichkeit, den Schilderwald im gesamten Bereich von der Eberswalder Straße bis zu den Gleisen (Wiesenstr., Seestr., Winkelmannstr., Bergstr., Kieferstr., Hans-Ammon-Str., und weitere) auf das Nötigste zu minimieren. Vorschlag: An allen Straßeneinfahrten, von der Eberswalder Straße aus, würde die Beschilderung „Halteverbotszone“ mit Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ erfolgen. Die bestehenden Parkmöglichkeiten bleiben bestehen bzw. können erweitert werden. Zudem besteht die Möglichkeit die ausgewiesenen Parkflächen auf der Fahrbahn zu kennzeichnen, weitere Verkehrszeichen und deren Pflege können dadurch eingespart werden. Die festgeschriebenen Regeln aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind von den Verkehrsteilnehmern zu beachten. Die Gemeindevertretung wird gebeten sich zu dem vorgenannten Vorschlag zu positionieren. Das Ergebnis wird im Protokoll festgehalten. Ein entsprechender Beschluss mit den finanziellen Mitteln wird für die nächste Gemeindevertretersitzung vorbereitet.
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