Vorlage - OD-2025-001

 
 
Betreff: Anwohnerantrag - 30 km/h und Abgrenzung zum Gehweg entlang der Angermünder Straße realisieren
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.011-014/011 | 2024o00205
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Oderberg Vorberatung
19.03.2025 
Entwicklungsausschuss Oderberg zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
16.04.2025 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg abgelehnt   
Anlagen:
2024O00205_1 Anhörung.PDF
Oderberg, Angermünder Str.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Realisierung einer Tempo-30-Zone für die Angermünder Straße. Der Amtsdirektor wird beauftragt, eine entsprechende Stellung zur 1. Anhörung 2024o00205 abzugeben.

 


Sachverhalt:

 

Durch die Untere Straßenverkehrsbehörde (SVB) des Landkreises Barnim wurde am 27.12.2024 eine Anhörung zu einem verkehrsrechtlichen Verfahren mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Um Rückantwort wurde bis zum 31.01.2025 gebeten. Ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung wurde bewilligt. Details zum Verfahren sind der beigefügten 1. Anhörung 2024o00205 vom 27.12.2024 zu entnehmen. Zusammenfassend kann mitgeteilt werden, dass ein Anwohner der Angermünder Straße die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h als deutlich zu hoch einschätzt. Nach seiner Aussage sind Gebäudeschäden zu erwarten bzw. bereits eingetreten. Weiterhin wird mitgeteilt, dass bedingt durch die „Mischbauweise“ (Fahrbahn und Gehweg liegen meist auf einer Ebene) der für Fußnger vorgesehene Bereich durch Fahrzeuge zum Befahren genutzt wird. Eine Gefährdung soll hier vorliegen.

 

Verkehrssituation Höhe Angermünder Straße 15 (links)

Einschätzung der Ordnungsbehörde Tempo 30-Zone

Aufgrund der baulichen Beschaffenheit und der hohen Fußngerfrequentierung wird die Einrichtung einer Tempo 30-Zone befürwortet. Mit der Zustimmung sind an allen Zu- und Ausfahrtsstraßen entsprechende Verkehrszeichen (30-Zone Beginn/ Ende) aufzustellen. 

 

Kostenschätzung Material:

Anz.

Artikel

E-Preis

G-Preis

4 St.

Vz. 274.1-40

Tempo 30-Zone doppelseitig

65,00 EUR

260,00 EUR

4 St.

Rohrrahmen

255,00 EUR

1.020,00 EUR

1 Pschl.

Zubehör und Betonestrich

 

50,00 EUR

Gesamt

1.330,00 EUR

 

 

Einschätzung der Ordnungsbehörde Abgrenzung zum Gehweg

Das Befahren der „Gehwege“ ist baulich bedingt nur von der Angermünder Str. 52 bis 41 bzw. 13 bis 18 möglich. In allen anderen Bereichen trennen Bäume die Fahrbahn vom Gehweg ab.

Bei regelmäßigen Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Angermünder Straße konnten die beschriebenen Situationen (Überfahren der Gehwege) vereinzelt beobachtet werden. Aufgrund mangelnder Befugnisse (Stoppen von Fahrzeugen ist ausschließlich der Polizei vorbehalten) konnte nicht eingegriffen werden. Eine unmittelbare Gefährdung von Fußngern konnte nicht beobachtet werden. Weiterhin liegen der Ordnungsbehörde keine weiteren Beschwerden in diesem Zusammenhang vor.

Eine bauliche Änderung ist nach Einschätzung der Ordnungsbehörde nicht verhältnismäßig. Weiterhin wird die Abgrenzung durch Blumenkübel, Poller o. Ä. als kritisch eingeschätzt. Es muss verhindert werden, dass Fahrzeugführer durch die aufgestellten Abgrenzungen gefährdet werden. Eine aufllige Kennzeichnung (rot/weiß Markierung) ist unter Umständen nicht möglich, wäre jedoch erforderlich. Alle Abgrenzungen müssen sich in das Altstadtgebiet einpassen. Eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim ist zwingend erforderlich.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

1.330,00 Euro

1220101-80100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

1.330,00 Euro

1220101-80100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024O00205_1 Anhörung.PDF (428 KB)    
Anlage 2 2 Oderberg, Angermünder Str. (828 KB)