Vorlage - AA-2025-011

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Parsteinsee und der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
29.01.2025 
Amtsausschuss geändert beschlossen  (AA-2025-011)
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage AA-2025-011
Anlage 2 zur Vorlage AA-2025-011
Anlage 3 zur Vorlage AA-2025-011
Anlage 4 zur Vorlage AA-2025-011

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wählt

 

   Frau /Herrn ………………………………….

 

als Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Parsteinsee und der Stadt Oderberg.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Besetzung des Ehrenamtes von Schiedspersonen (Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson) wurde im Amtsblatt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Ausgabe 15/2024 vom 29. November 2024 öffentlich ausgeschrieben. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt hatten und die gesetzlichen Anforderungen erfüllten, konnten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 5. Januar 2025 einreichen.

 

Die Aufgabe der Schiedsstelle des Amtsbereiches richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (BbgSchGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2022 (GVBl. I/22, Nr. 31).

 

Die Schiedsperson wird vom Amtsausschuss Britz-Chorin-Oderberg für fünf Jahre gewählt. Für jede Schiedsperson wird eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Eberswalde.

 

Bis zum oben genannten Fristende sind im Amt Britz-Chorin-Oderberg vier Bewerbungen eingegangen:

 

  • Frau Heike Dahms (zur Zeit Schiedsperson, 16230 Britz)
  • Herr Robby Lange (zur Zeit stv. Schiedsperson, 16230 Britz)
  • Herr Mike Schatzschneider (16230 Britz)
  • Herr Jurik Wolbrink (16230 Chorin)

 

Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Amtsausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf).

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

420,00 Euro

1220401-10100-5421000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

420,00 Euro

1220401-10100-7421000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage AA-2025-011 (336 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage AA-2025-011 (117 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage AA-2025-011 (301 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 zur Vorlage AA-2025-011 (424 KB)