Vorlage - AA-2025-012 IV

 
 
Betreff: Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in den amtsangehörigen Gemeinden im Jahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
29.01.2025 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen  (AA-2025-012 IV)

Sachverhalt:

 

r die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in den amtsangehörigen Gemeinden, welche nicht unter die erlaubnisfreien bzw. anzeigepflichtigen Sondernutzungen fallen, werden Gebühren festgesetzt.

 

Eine Auswertung der Haushaltsansätze und Erträge für Sondernutzungen zeigen, dass eine genaue Planung der Ansätze nur sehr schwer möglich ist. Die Gründe sind in erster Linie, dass sich größere Baumaßnahmen (z.B. 50 Hertz Transmission GmbH, E.DIS Netz GmbH) und deren Auswirkungen auf die öffentlichen Flächen der amtsangehörigen Kommunen nicht vorhersagen lassen. Weiterhin werden die meisten Sondernutzungen im Rahmen der durchgeführten Kontrollen im Außendienst festgestellt. Lediglich ein Bruchteil der Sondernutzungen wird vor Beginn der Maßnahme beantragt (z.B. Aufbruchgenehmigungen, dauerhafte Sondernutzungen etc.).

Gemeinden

2023

2024

 

HH - Ansatz

Ertrag

HH - Ansatz

Ertrag

Britz

1.000,00 €

6.925,50 €

1.000,00 €

661,50 €

Chorin

6.000,00 €

29.440,50

7.500,00 €

3.766,00 €

Hohenfinow

760,00 €

230,00 €

760,00 €

258,00 €

Liepe

500,00 €

140,00 €

500,00 €

398,00 €

Lunow-Stolzenhagen

1.000,00 €

3.149,00 €

1.000,00 €

620,00 €

Niederfinow

1.000,00 €

952,00 €

1.000,00 €

2.234,00 €

Oderberg

5.000,00 €

10.096,00 €

5.000,00 €

2.434,00 €

Parsteinsee

300,00

487,00

600,00 €

283,50 €

           Stand: 14.01.2025