Vorlage - AA-2025-012 IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Für die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in den amtsangehörigen Gemeinden, welche nicht unter die erlaubnisfreien bzw. anzeigepflichtigen Sondernutzungen fallen, werden Gebühren festgesetzt.
Eine Auswertung der Haushaltsansätze und Erträge für Sondernutzungen zeigen, dass eine genaue Planung der Ansätze nur sehr schwer möglich ist. Die Gründe sind in erster Linie, dass sich größere Baumaßnahmen (z.B. 50 Hertz Transmission GmbH, E.DIS Netz GmbH) und deren Auswirkungen auf die öffentlichen Flächen der amtsangehörigen Kommunen nicht vorhersagen lassen. Weiterhin werden die meisten Sondernutzungen im Rahmen der durchgeführten Kontrollen im Außendienst festgestellt. Lediglich ein Bruchteil der Sondernutzungen wird vor Beginn der Maßnahme beantragt (z.B. Aufbruchgenehmigungen, dauerhafte Sondernutzungen etc.).
Stand: 14.01.2025 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |