Vorlage - AA-2025-014
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wählt
Frau /Herrn ………………………………….
als stellvertretende Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Parsteinsee und der Stadt Oderberg.
Sachverhalt:
Die Besetzung des Ehrenamtes von Schiedspersonen (Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson) wurde im Amtsblatt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Ausgabe 15/2024 vom 29. November 2024 öffentlich ausgeschrieben. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt hatten und die gesetzlichen Anforderungen erfüllten, konnten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 5. Januar 2025 einreichen.
Die Aufgabe der Schiedsstelle des Amtsbereiches richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (BbgSchGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2022 (GVBl. I/22, Nr. 31).
Die Schiedsperson wird vom Amtsausschuss Britz-Chorin-Oderberg für fünf Jahre gewählt. Für jede Schiedsperson wird eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Eberswalde.
Bis zum oben genannten Fristende sind im Amt Britz-Chorin-Oderberg vier Bewerbungen eingegangen:
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Amtsausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf).
Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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