Vorlage - BR-2025-005 IV
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Sachverhalt:
Durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) wurde wegen einer Beschwerde eines Anwohners die Beschilderung in der Bergstraße überprüft. Vor allem wurde die Aufstellung der Verkehrszeichen Vz. 315-66/ -67 (Parken auf dem Gehweg ganz in Fahrtrichtung rechts Anfang/ Ende) mit Zusatzzeichen Zz. 1010-58 (Personenkraftwagen) infrage gestellt und letztendlich abgeordnet. Um weiterhin Besuchern den Aufenthalt in der Bergstraße zu ermöglichen, wurde ein kleiner, zeitlich beschränkter Bereich zum Parken angeordnet. Details sind dem 5. Nachtrag zur Verkehrsrechtlichen Anordnung VAO 2016o00011, dem Verkehrszeichenplan sowie dem Änderungsplan zu entnehmen.
Die Entfernung bzw. die Aufstellung der Vz. und Zz. wird zeitnah durch den Baubetriebshof erfolgen.
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