Vorlage - CH-2025-005
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für den Zeitraum 22.05.2024 bis 26.05.2025.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat mit Beschluss CH-080/2023 die Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin beschlossen.
Gemäß § 2 Satz 3 der Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin erfolgt die Vermietung auf Einzelfallentscheidung der Gemeinde Chorin.
Mit Datum vom 28.01.2025 hat die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen einen Antrag auf Nutzung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin für den 24.05.2025 (Anmietungszeitraum 22.05.2025 bis 26.05.2025) gestellt (vgl. Anlage 1).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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