Vorlage - CH-2025-005

 
 
Betreff: Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin - Antrag der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
11.02.2025 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen     
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.02.2025 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag m Bühne CH G Lu_St 2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vermietung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für den Zeitraum 22.05.2024 bis 26.05.2025.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin hat mit Beschluss CH-080/2023 die Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne der Gemeinde Chorin beschlossen.

 

Gemäß § 2 Satz 3 der Entgelt- und Benutzungsordnung für die mobile Bühne der Gemeinde             Chorin erfolgt die Vermietung auf Einzelfallentscheidung der Gemeinde Chorin.

 

Mit Datum vom 28.01.2025 hat die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen einen Antrag auf Nutzung der mobilen Bühne der Gemeinde Chorin für den 24.05.2025 (Anmietungszeitraum 22.05.2025 bis 26.05.2025) gestellt (vgl. Anlage 1).

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

330,39 Euro

1110102 30100 4411040

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

330,39 Euro

1110102 30100 6411040

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag m Bühne CH G Lu_St 2025 (204 KB)