Vorlage - AA-2025-017
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die 5. Änderung des Leistungsvertrages zur Jugendkoordination (Anlage 2 zu BV AA-2025-017).
Sachverhalt:
Gemäß § 12 des Leistungsvertrages zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg gilt das Vertragsverhältnis ab dem 1. Januar 2016 für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens vier Monate vor Ablauf des Vertrages die Kündigung erfolgt. Änderungen zur finanziellen Ausstattungen sind in Falle einer Vertragsverlängerung neu zu verhandeln.
Der IB Berlin-Brandenburg gGmbH hat mit Datum vom 25. Juni 2024 fristgerecht seinen Kosten- und Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr 2025 zum Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg eingereicht (vgl. Anlage 1).
Angesichts der höheren Personalkosten und der Verwaltungspauschale, ist eine erneute Änderung zum Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg erforderlich.
Personalkosten:
Im Zeitraum Februar 2024 bis Januar 2025 erfolgte für die Stelle der Jugendkoordination aufgrund der Vakanz eine kommissarische Besetzung. Seit dem 1. Februar 2025 ist Frau Christina Hick als Jugendkoordinatorin im Amt Britz-Chorin-Oderberg tätig.
Die Jugendkoordination fungiert maßgeblich als Teamleitung der Jugendarbeit für das Amt Britz-Chorin-Oderberg und übernimmt jegliche Aufgaben, welche im Rahmen des § 19a BbgKVerf (Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen) anfallen.
Gemäß der Jugendförderplanung des Landkreises Barnim kann die Stelle der Jugendkoordination bis zu EG S 11a (TVöD SuE) vergütet werden.
Durch die Anpassungen des TVöD SuE sowie die Stufenzuteilung entsprechend der Qualifikation von Frau Hick erhöhen sich die Personalkosten um 207,23 Euro pro Jahr.
Verwaltungspauschale:
In Folge der Personalkostensteigerung kommt es zu einer Erhöhung der Verwaltungspauschale um 22,80 Euro pro Jahr.
Die künftigen Aufwendungen für die Jugendkoordination ab dem Jahr 2025 im Überblick:
Die Gesamtförderung seitens des Landkreises Barnim für die Jugendkoordination beträgt aktuell 38.987,58 Euro. Bezüglich einer Anpassung des finanziellen Anteils des Landkreises Barnim zur Durchführung der Jugendarbeit gibt es seitens des Landkreises Barnim keine verbindlichen Informationen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung zukünftig erfolgt.
Die bisherigen gesamten finanziellen Aufwendungen, gemäß Leistungsvertrag zur Jugendkoordination im Amt Britz-Chorin-Oderberg vom 1. Januar 2016, zuletzt geändert durch Beschluss AA-042/2023 vom 7. September 2023, betrugen insgesamt 91.553,27 Euro.
Bei positiver Beschlussfassung des Amtsausschusses zu dieser Vorlage, fallen somit ab dem Haushaltsjahr 2025 Mehrkosten in Höhe von 230,02 Euro an.
Aufgrund der Vakanz der Stelle der Jugendkoordination im Jahr 2024 für den Zeitraum von insgesamt 11 Monaten ist eine Rückrechnung bei den Personalkosten sowie der Verwaltungspauschale erfolgt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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