Vorlage - HO-2025-003
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Hundesteuer gemäß Anlage 3.
Sachverhalt:
Die Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Brandenburg (Hundehalteverordnung – HundehV) vom 24.Juni 2024, in Kraft getreten am 01. Juli 2024 (Anlage 1), macht eine Anpassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenfinow notwendig.
Die Definition des gefährlichen Hundes in § 2 der Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 06. Oktober 2020 (Anlage 2), bezieht sich auf die Vorgaben der bis zum 30. Juni 2024 gültigen HundehV des Landes Brandenburg. Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Mit der Neuregelung sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein. Neu ist – neben der Abkehr von der Rasseliste – die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde.
Die notwendigen Anpassungen finden sich in der 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung der Hundesteuer (Anlage 3) wieder.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |