Vorlage - LI-2025-011

 
 
Betreff: Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
04.03.2025 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.  


Sachverhalt:

 

Mit der Neuregelung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in 2024 sind die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses angepasst worden. Die Gemeinde Liepe ist erstmals spätestens für das Haushaltsjahr 2025 verpflichtet, einen Gesamtabschluss, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtertrags-, Gesamtfinanz-, Gesamtvermögens- und Gesamtschuldenlage der Gemeinde vermitteln soll, aufzustellen. Die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter der Gemeindevertretung kann gemäß § 81 Abs. 9 BbgKVerf beschließen, auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten.

 

Das Finanzanlagevermögen der Gemeinde Liepe umfasst zum 31.12.2023 folgende Positionen:

 

Position

Bilanzwert

Rechtsgrundlage

Anteil am

Stammkapital

Nichtbörsennotierte Aktien E.ON edis

7.836 EUR

§ 92 Abs. 2 Nr. 4 BbgKVerf

0,02 %

Barnimer Energiegesellschaft mbH

228,75 EUR

§ 92 Abs. 2 Nr. 4 BbgKVerf

0,77 %

Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)

1,00 EUR

Mitgliedschaft

-

 

Gemäß § 81 Abs. 2 BbgKVerf müssen die Jahresabschlüsse der Unternehmen nicht in die Konsolidierung einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln, von geringer Bedeutung sind. Dies ist anhand des Bilanzwertes und der Anteile der Gemeinde Liepe am Stammkapital gegeben.

 

Hinzu kommt ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand für die Umsetzung einer Konsolidierung bei eher geringer Aussagekraft. Im Rahmen des Jahresabschlusses der Gemeinde Liepe wird jährlich im Beteiligungsbericht nach Maßgabe von Verhältnismäßigkeit und Wesentlichkeit auf die Entwicklung der Unternehmen eingegangen.

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen