Vorlage - LS-2025-005

 
 
Betreff: Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
18.02.2025 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.  


Sachverhalt:

 

Mit der Neuregelung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in 2024 sind die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses angepasst worden. Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist erstmals spätestens für das Haushaltsjahr 2025 verpflichtet, einen Gesamtabschluss, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtertrags-, Gesamtfinanz-, Gesamtvermögens- und Gesamtschuldenlage der Gemeinde vermitteln soll, aufzustellen. Die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter der Gemeindevertretung kann gemäß § 81 Abs. 9 BbgKVerf beschließen, auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten.

 

Das Finanzanlagevermögen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen umfasst zum 31.12.2023 folgende Positionen:

 

Position

Bilanzwert

Rechtsgrundlage

Anteil am

Stammkapital

Nichtbörsennotierte Aktien E.ON edis

39.209 EUR

§ 92 Abs. 2 Nr. 4 BbgKVerf

0,1 %

Barnimer Energiegesellschaft mbH

228,76 EUR

§ 92 Abs. 2 Nr. 4 BbgKVerf

0,77 %

Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)

1,00 EUR

Mitgliedschaft

-

 

Gemäß § 81 Abs. 2 BbgKVerf müssen die Jahresabschlüsse der Unternehmen nicht in die Konsolidierung einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln, von geringer Bedeutung sind. Dies ist anhand des Bilanzwertes und der Anteile der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen am Stammkapital gegeben.

 

Hinzu kommt ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand für die Umsetzung einer Konsolidierung bei eher geringer Aussagekraft. Im Rahmen des Jahresabschlusses der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen wird jährlich im Beteiligungsbericht nach Maßgabe von Verhältnismäßigkeit und Wesentlichkeit auf die Entwicklung der Unternehmen eingegangen.

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen