Vorlage - HO-2025-006
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow nimmt den Haushaltsplan 2025 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 65 Abs. 1 KomHKV hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Ist die Aufstellung der Haushaltssatzung aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Haushaltsgrundsatzes zum Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. 4 BbgKVerf nicht möglich, ist der Haushaltsplan entsprechend der Empfehlung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) der Gemeindevertretung zur beschließenden Kenntnisnahme vorzulegen. Die Gemeindevertretung gibt der Verwaltung dadurch einen Rahmen für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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