Vorlage - HO-2025-008
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer gemäß Anlage 2.
Sachverhalt:
Bei der Zweitwohnungsteuer wird der mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundene persönliche Aufwand besteuert, der Ausdruck der damit verbundenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Die Gemeinde erhält für die Zweitwohnungsinhaber, da diese keine Einwohner sind, keine Zuweisungen vom Land (Einkommensteueranteile, Schlüsselzuweisungen). Die Zweitwohnungsteuer ist daher ein Ausgleich für die Kosten, die z.B. für den Unterhalt der Infrastruktur in der Gemeinde aufzubringen sind.
Die Gültigkeit der Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Hohenfinow (Anlage 1) lief am 31. Dezember 2024 aus. Um weiterhin einen Ausgleich für die genannten Aufwendungen zu schaffen und auch der Konsolidierungsmaßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept weiterhin gerecht zu werden, wird die anliegende Satzung (Anlage 2) zur Beschlussfassung empfohlen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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