Vorlage - NI-2025-009
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,
„Sind Sie dafür, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf Grundlage des Kriterienkatalogs auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden kann?“ Folgende Antwortmöglichkeiten werden vorgesehen: Ja / Nein
● Information: Die Information über die Befragung erfolgt schriftlich mit dem Anschreiben der Gemeinde an die Einwohnerinnen und Einwohner, in dem zur Einwohnerversammlung und zur Ortsbegehung eingeladen wird. ● Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl ● Zeitraum: 3. März bis 28. März 2025
Stimmberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Niederfinow entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
● Die Gemeindevertretung bindet sich an das Ergebnis der Befragung, sofern: ○ mindestens 30 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilnehmen, und ○ mehr als 50 % der gültigen Stimmen für eine der Alternativen abgegeben werden. ● Enthaltungen werden nicht in die Mehrheitsberechnung einbezogen. Sie zählen jedoch zur Ermittlung der Gesamtbeteiligung und werden separat ausgewiesen, um die Transparenz des Ergebnisses zu gewährleisten. ● Bei einer Mehrheit für die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung eingehende Anträge zur Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage der Festlegungen des Kriterienkatalogs prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Bauleitverfahren einleiten, bzw. der Einleitung von Bauleitverfahren zustimmen. ● Bei einer Mehrheit gegen die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung Anträge zur Einleitung von Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA zurückweisen sowie einen Beschluss herbeiführen, mit dem der Kriterienkatalog aufgehoben wird und in dem klargestellt wird, dass die Gemeinde Niederfinow nicht beabsichtigt Flächen für PV-FFA bereitzustellen.
Sachverhalt: Die Gemeindevertretung Niederfinow hat am 12. Dezember 2024 einen Kriterienkatalog für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) beschlossen (NI-2024-059). Dieser Kriterienkatalog dient als Grundlage für die Prüfung und Einleitung von Bauleitverfahren für PV-FFA und legt klare Bedingungen für deren Errichtung auf der Gemarkung der Gemeinde Niederfinow fest, um die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner zu wahren. Da die Errichtung einer PV-FFA eine langfristige Entscheidung ist, die das Landschaftsbild der genutzten Flächen über Jahrzehnte prägen wird, hat die Gemeindevertretung entschieden, die Einwohner frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Zu diesem Zweck wurde die Einberufung einer Einwohnerversammlung gem. § 6 sowie die Durchführung einer Einwohnerbefragung gem. § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Niederfinow beschlossen. Vor der Einwohnerversammlung soll den Einwohnern in einer Ortsbegehung die Möglichkeit geboten werden, sich darüber zu informieren, welche Flächen für die Errichtung von PV-FFA freigegeben werden sollen. In der Einwohnerversammlung soll den Einwohnern der Kriterienkatalog der Gemeinde erläutert und über das weitere Verfahren, insbesondere auch über die Durchführung der Einwohnerbefragung, informiert werden. Den Einwohnern soll zudem Gelegenheit gegeben werden, ihre Anregungen und/oder Befürchtungen zu äußern. Die Ergebnisse der Diskussion werden dokumentiert und - sofern es zu einer Einleitung eines Bauleitverfahrens kommt - in die weitere Prüfung eingebracht. Zur Einwohnerversammlung lädt gem. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Amtsdirektor unter Beifügung einer Tagesordnung ein. Mit der Einladung wird auch der Termin der Ortsbegehung bekannt gegeben. Der Einladung beigefügt wird ein Schreiben der ehrenamtlichen Bürgermeisterin, in dem sie über den von der Gemeindevertretung erarbeiteten Kriterienkatalog informiert. Für die Durchführung der Einwohnerbefragung werden gem. § 7 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung Festlegungen zum Gegenstand, der Durchführung und der Bindungswirkung der Einwohnerbefragung getroffen. Gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Niederfinow wird die Teilnahmeberechtigung an der Einwohnerbefragung über die im § 1 der Hauptsatzung genannten Einwohner hinaus auf Personen mit Nebenwohnsitz in Niederfinow ausgeweitet, da auch diese Gruppe von Einwohnern durch die Errichtung von PV-FFA in der Gemeinde gleichermaßen betroffen ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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