Vorlage - NI-2025-009

 
 
Betreff: Durchführung einer Einwohnerversammlung sowie einer Einwohnerbefragung zur Errichtung von PV-FFA auf der Gemarkung der Gemeinde Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Erwin Schwärzer
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
13.02.2025 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf Anschreiben Amtsdirektor
Anlage 2 Entwurf Infoschreiben

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,

 

  1. am Samstag, den 22. März 2025, um 14 Uhr bis 17 Uhr in der Dorfkirche Niederfinow eine Einwohnerversammlung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges einzuberufen. Sie beauftragt den Amtsdirektor hierzu unter Beifügung einer Tagesordnung (§ 6 Abs. 2 Hauptsatzung) und der gleichzeitigen Bekanntgabe des Termins für eine vorab am 22. März 2025, von 10 bis 12 Uhr durchzuführende Ortsbegehung einzuladen.

 

  1. Im Zeitraum vom 3. rz bis zum 28. März eine Einwohnerbefragung im Wege der Briefwahl durchzuführen (§ 7 Hauptsatzung) und beauftragt den Amtsdirektor damit, die Einwohnerbefragung zu organisieren und die Ergebnisse der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

  1. die folgenden Festlegungenr die Durchführung der Einwohnerbefragung (§ 7 Abs. 3 und 4 Hauptsatzung):
  1. Gegenstand der Befragung:
     

Sind Sie dafür, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf Grundlage des Kriterienkatalogs auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden kann?“
 

Folgende Antwortmöglichkeiten werden vorgesehen: Ja  / Nein

 

  1. Durchführung der Befragung:
     

     Information: Die Information über die Befragung erfolgt schriftlich mit dem Anschreiben der Gemeinde an die Einwohnerinnen und Einwohner, in dem zur Einwohnerversammlung und zur Ortsbegehung eingeladen wird.

     Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl

     Zeitraum: 3. rz bis 28. März 2025
 

  1. Stimmberechtigung
     

Stimmberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Niederfinow entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
 

  1. Quorum und Bindung:
     

     Die Gemeindevertretung bindet sich an das Ergebnis der Befragung, sofern:

      mindestens 30 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilnehmen, und

      mehr als 50 % der gültigen Stimmenr eine der Alternativen abgegeben werden.

     Enthaltungen werden nicht in die Mehrheitsberechnung einbezogen. Sie zählen jedoch zur Ermittlung der Gesamtbeteiligung und werden separat ausgewiesen, um die Transparenz des Ergebnisses zu gewährleisten.

     Bei einer Mehrheit für die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung eingehende Anträge zur Errichtung von PV-FFA  auf der Grundlage der Festlegungen des Kriterienkatalogs prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Bauleitverfahren einleiten, bzw. der Einleitung von Bauleitverfahren zustimmen.

     Bei einer Mehrheit gegen die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung Anträge zur Einleitung von Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA zurückweisen sowie einen Beschluss herbeiführen, mit dem der Kriterienkatalog aufgehoben wird und in dem klargestellt wird, dass die Gemeinde Niederfinow nicht beabsichtigt Flächen für PV-FFA bereitzustellen.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Niederfinow hat am 12. Dezember 2024 einen Kriterienkatalog für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) beschlossen (NI-2024-059). Dieser Kriterienkatalog dient als Grundlage für die Prüfung und Einleitung von Bauleitverfahren für PV-FFA und legt klare Bedingungen für deren Errichtung auf der Gemarkung der Gemeinde Niederfinow fest, um die Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner zu wahren.

Da die Errichtung einer PV-FFA eine langfristige Entscheidung ist, die das Landschaftsbild der genutzten Flächen über Jahrzehnte prägen wird, hat die Gemeindevertretung entschieden, die Einwohner frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Zu diesem Zweck wurde die Einberufung einer Einwohnerversammlung gem. § 6 sowie die Durchführung einer Einwohnerbefragung gem. § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Niederfinow beschlossen. Vor der Einwohnerversammlung soll den Einwohnern in einer Ortsbegehung die Möglichkeit geboten werden, sich darüber zu informieren, welche Flächen für die Errichtung von PV-FFA freigegeben werden sollen.

In der Einwohnerversammlung soll den Einwohnern der Kriterienkatalog der Gemeinde erläutert und über das weitere Verfahren, insbesondere auch über die Durchführung der Einwohnerbefragung, informiert werden. Den Einwohnern soll zudem Gelegenheit gegeben werden, ihre Anregungen und/oder Befürchtungen zu äern. Die Ergebnisse der Diskussion werden dokumentiert und - sofern es zu einer Einleitung eines Bauleitverfahrens kommt - in die weitere Prüfung eingebracht.

Zur Einwohnerversammlungdt gem. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Amtsdirektor unter Beifügung einer Tagesordnung ein. Mit der Einladung wird auch der Termin der Ortsbegehung bekannt gegeben. Der Einladung beigefügt wird ein Schreiben der ehrenamtlichen Bürgermeisterin, in dem sie über den von der Gemeindevertretung erarbeiteten Kriterienkatalog informiert.

r die Durchführung der Einwohnerbefragung werden gem. § 7 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung Festlegungen zum Gegenstand, der Durchführung und der Bindungswirkung der Einwohnerbefragung getroffen.

Gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Niederfinow wird die Teilnahmeberechtigung an der Einwohnerbefragung über die im § 1 der Hauptsatzung genannten Einwohner hinaus auf Personen mit Nebenwohnsitz in Niederfinow ausgeweitet, da auch diese Gruppe von Einwohnern durch die Errichtung von PV-FFA in der Gemeinde gleichermaßen betroffen ist.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

1.800 Euro

1110101 70100 5431010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

1.800 Euro

1110101 70100 7431010

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf Anschreiben Amtsdirektor (75 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Entwurf Infoschreiben (412 KB)