Vorlage - CH-2025-010
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Instandsetzung des 690 m langen Teilabschnitts der Ortsverbindungsstraße von Brodowin nach Parstein gemäß Ausführungsvariante 4 vom Durchlass-Ortslage Pehlitz bis zum Schlagbaum an der Gemarkungsgrenze Neuendorf.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beauftragt den Amtsdirektor des Amtes Britz- Chorin-Oderberg mit der Einholung von Angeboten und der Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin ist über das Ausschreibungsergebnis zu informieren.
Sachverhalt:
Die Ortsverbindungsstraße von Brodowin nach Parstein ist auf dem Teilabschnitt vom Durchlass-Ortslage Pehlitz bis zum Schlagbaum an der Gemarkungsgrenze Neuendorf in einem sehr schlechten Zustand, siehe Lageübersicht Anlage (1) und Dokumentation Anlage (2). Die Gesamtlänge beträgt 690 m.
Eine dringend notwendige Instandsetzung des Asphaltüberzuges ist in einer Kombination aus Rissesanierung („grün“ gekennzeichneter 270 m langer Abschnitt), dem Einbau einer neuen Deckschicht („rot“ gekennzeichneter 420 m langer Abschnitt) sowie der beidseitigen Bearbeitung der Randbereiche (Bankette) möglich.
Für die Instandsetzung wurden 4 Ausführungsvarianten betrachtet.
Ausführungsvariante 1: Abschnitt „rot“ + „grün“: Rissesanierung / Patchen Abschnitt „rot“ + „grün“: beidseitige Bearbeitung der Randbereiche (Bankett) Kostenschätzung = 85.500,- EUR
Ausführungsvariante 2: Abschnitt „rot“: neue Asphalt-Deckschicht ohne Bearbeitung der Randbereiche (Bankett) Kostenschätzung = 96.000,- EUR
Ausführungsvariante 3: Abschnitt „rot“: neue Asphalt-Deckschicht + beidseitige Bearbeitung der Randbereiche (Bankett) Kostenschätzung = 138.500,- EUR
Ausführungsvariante 4: Abschnitt „grün“: Rissesanierung / Patchen Abschnitt „rot“: neue Asphalt-Deckschicht Abschnitt „rot“ + „grün“: beidseitige Bearbeitung der Randbereiche (Bankett) Kostenschätzung = 175.500,- EUR
Die Bauverwaltung empfiehlt eine Instandsetzung gemäß Ausführungsvariante 4.
Die Finanzierung ist gesichert und erfolgt aus Rückstellungen 2024 in Höhe von 96.500,00 EUR sowie mit Haushaltsmitteln 2025 in Höhe von 80.000,00 EUR.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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