Vorlage - AA-2025-018 IV

 
 
Betreff: Sonderzahlungen des Landkreises Barnim im Kontext Jugendsozialarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Information
25.02.2025 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Information
06.03.2025 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Sonderzahlung LK BAR 2024 Anlage 1
Sonderzahlung LK BAR 2025 Anlage 2
Berechnung Sonderzahlung LK Anlage 3

Sachverhalt:

 

Auf Grundlage des § 10 Nummer 2 des  Leistungsvertrages zwischen dem Landkreis Barnim und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zur Durchführung der Jugendkoordination und Jugendförderung   einigten sich die Vertragspartner auf eine zweijährige Erhöhung des im § 3 des Leistungsvertrages ausgewiesenen Teilbudgets des Landkreises in Höhe von 89.436,00 Euro um 2%.

 

Die erste Erhöhung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2018 auf 91.224,72 Euro (Erhöhung um 1.788,72 Euro), die zweite Erhöhung erfolge für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 93.049,21 Euro (Erhöhung um 1.824,49 Euro) und die dritte Erhöhung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2022 auf 94.910,20 Euro (Erhöhung um 1.860,98 Euro). Die vierte und vorerst letzte Erhöhung erfolgt für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 96.808,40 Euro (Erhöhung um 1.898,20 Euro).

 

Um den kommunalen finanziellen Mehraufwand zu reduzieren, wurde vom  Landkreis Barnim ergänzend zum regulären Teilbudget des Landkreises für das Haushaltsjahr 2024 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 6.630,00 Euro (2.210,00 Euro pro Vollzeitstelle) ausgezahlt (vgl. Anlage 1).

 

Nach vielfachen Hinweisen an den Landkreis Barnim, dass eine auskömmliche Finanzierung dieses wichtigen Aufgabenbereiches nicht gegeben ist, zahlt der Landkreis Barnim -  bis zur Neugestaltung der Verträge - ergänzend zum regulären Teilbudget des Landkreises für das Haushaltsjahr 2025 eine weitere einmalige Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 13.201,00 Euro (4.400,34 Euro pro Vollzeitstelle) (vgl. Anlage 2).