Vorlage - AA-2025-018 IV
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Sachverhalt:
Auf Grundlage des § 10 Nummer 2 des Leistungsvertrages zwischen dem Landkreis Barnim und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zur Durchführung der Jugendkoordination und Jugendförderung einigten sich die Vertragspartner auf eine zweijährige Erhöhung des im § 3 des Leistungsvertrages ausgewiesenen Teilbudgets des Landkreises in Höhe von 89.436,00 Euro um 2%.
Die erste Erhöhung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2018 auf 91.224,72 Euro (Erhöhung um 1.788,72 Euro), die zweite Erhöhung erfolge für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 93.049,21 Euro (Erhöhung um 1.824,49 Euro) und die dritte Erhöhung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2022 auf 94.910,20 Euro (Erhöhung um 1.860,98 Euro). Die vierte und vorerst letzte Erhöhung erfolgt für das Wirtschaftsjahr 2024 auf 96.808,40 Euro (Erhöhung um 1.898,20 Euro).
Um den kommunalen finanziellen Mehraufwand zu reduzieren, wurde vom Landkreis Barnim ergänzend zum regulären Teilbudget des Landkreises für das Haushaltsjahr 2024 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 6.630,00 Euro (2.210,00 Euro pro Vollzeitstelle) ausgezahlt (vgl. Anlage 1).
Nach vielfachen Hinweisen an den Landkreis Barnim, dass eine auskömmliche Finanzierung dieses wichtigen Aufgabenbereiches nicht gegeben ist, zahlt der Landkreis Barnim - bis zur Neugestaltung der Verträge - ergänzend zum regulären Teilbudget des Landkreises für das Haushaltsjahr 2025 eine weitere einmalige Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 13.201,00 Euro (4.400,34 Euro pro Vollzeitstelle) (vgl. Anlage 2).
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