Vorlage - OD-2025-012 IV

 
 
Betreff: Seitenraddampfer "RIESA" - Restauratorische Befunduntersuchung und Maßnahmekonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Information
12.03.2025 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zur Kenntnis genommen   
Entwicklungsausschuss Oderberg Information
19.03.2025 
Entwicklungsausschuss Oderberg zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Information
16.04.2025 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
2024_12_18_Teil-1_Befunduntersuchung_Maßnahmenkonzept
2024_12_18_Teil-2_Raumbuch_Riesa

Sachverhalt:

Im Jahr 2024 konnte mit Fördermitteln des Landkreises Barnim (KEB) eine restauratorische Befunduntersuchung, welche die sorgfältige Erfassung und Bewertung des Bestandes beinhaltet, in Auftrag gegeben und abgeschlossen werden.

 

Durch das beauftragte Büro für Restaurierung „Stahn“, Coppistraße 1 in 16227 Eberswalde wurde im Dezember 2024 eine umfassende Befundung in 2 Teilen vorgelegt (vgl. Anlage 1 und 2).

 

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind drei historische Schiffe aus der Sammlung des Binnenschifffahrts-Museum Oderberg. Der Seitenraddampfer „Riesa“, die Barkasse „Eberswalde“, und das Kajütboot „Rabas“ werden gegenwärtig auf dem Außengelände des Museums ausgestellt.

 

Über die Jahre sind an den Schiffen verschiedene Schäden entstanden, die aus der Stilllegung und der witterungsbedingten Materialalterung resultieren. Eine Restaurierung / Sanierung der Schiffe ist dringend erforderlich.

 

Die vorliegende Kostenschätzung einer Substanzerhaltung für den Seitenraddampfer „Riesa“ beläuft sich auf ca. 325.000,00 Euro. Die Kosten für die Barkasse „Eberswalde“ werden für die Substanzerhaltung auf ca. 82.000,00 Euro geschätzt. Kosten für die Aufwertung / Nutzungsverbesserung (Barrierefreiheit und WC) sind dabei nicht berücksichtigt. r die Barrierefreiheit sowie WC liegt eine weitere Kostenschätzung von jeweils ca. 50.000,00 Euro vor. Die vorgenannten Kosten enthalten keine Planungsleistungen.

 

Derzeit verfügen der rderverein Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. sowie auch die Stadt Oberberg nicht über die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen.

 

Unter Umständen könnten die Maßnahmen über Fördermittel finanziert werden. In einem Gespräch mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege, welches die Erhaltung des Seitenraddampfer „Riesa“ befürwortet, wurde auf nachfolgend dargestellte Förderprogramme hingewiesen:

 

1.

Denkmalhilfe

(Landesprogramm)

 

  • Antragstellung bis 30.09. für Folgejahr
  • Maßnahmen der Modernisierung nicht förderfähig
  • rdersatz 50 % (in Ausnahmefällen bis zu 75 % möglich)
  • maximale Fördersumme 100.000,00 Euro

 

2.

BKM-Sonderprogramm

(Bundesprogramm)

 

  • Maßnahmen der Modernisierung nicht förderfähig
  • nur Maßnahmen der Substanzerhaltung
  • rdersatz maximal 50% der Projektkosten
  • Voraussetzung mindestens 50% Eigenmittel bzw. Landes- oder Drittmittel (Kofinanzierung)
  • Maximale Fördersumme bis 200.000,00 Euro pro Jahr und Antrag
  • Ausnahmen möglich bei höherer nationaler Bedeutung
  • Nutzungskonzept erforderlich
  • in begrenztem Umfang Förderung mehrjähriger Projekte bis zu 3 Jahre möglich
  • größere Vorhaben als Fortsetzungsprojekte möglich, sofern Schadenserfassung durchgeführt wurde
  • Unterstützung durch Bundestagsabgeordneten erforderlich
  • Weiterführung des Programms steht in Frage, hier frühestens Mitte 2025 klar, ob eine Wiederaufnahme erfolgt
  •  

3.

rderprogramm

Deutsche Stiftung für Denkmalschutz

 

  • Zuschussförderung (Fehlbetrag) ohne feste Prozentsätze
  • Mittel sollten als Ergänzung der Eigenmittel eingesetzt werden und der Kofinanzierung dienen
  • Antragsfrist 31.08. für Folgejahr
  • alle Arten von formal unter Denkmalschutz stehender Kulturdenkmale
  • rderfähige Maßnahmen alle Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung von Kulturdenkmalen in ihrer denkmalwertigen Originalsubstanz
  • Erhaltung und Reparatur Vorrang vor Austausch und Erneuerung
  • rderfähig außer Baukosten in Ausnahmefällen auch Honorarkostenr Planungen
  • 12 Monate zur Durchführung der Maßnahme
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege, denkmalrechtliche Genehmigung sowie Nutzungskonzept erforderlich
  • antragsberechtigt sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigte

 

4.

LEADER-Fördermittel

  • r Maßnahmen der Barrierefreiheit geeignet
  • Planungsleistungen vorab erforderlich
  • bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben -  he Fördersatz und maximale Höhe Zuwendung werden von der LAG festgelegt
  • Eigenanteil durch zweckgebundene Mittel Dritter zugelassen
  • Antragsfrist 28.02. für Folgejahr (ob Stichtag für 2026 ausgerufen wird, ist noch unklar)

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

r die oben aufgeführten Förderprogramme gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für eine Antragstellung. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.