Vorlage - OD-2025-012 IV
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Sachverhalt: Im Jahr 2024 konnte mit Fördermitteln des Landkreises Barnim (KEB) eine restauratorische Befunduntersuchung, welche die sorgfältige Erfassung und Bewertung des Bestandes beinhaltet, in Auftrag gegeben und abgeschlossen werden.
Durch das beauftragte Büro für Restaurierung „Stahn“, Coppistraße 1 in 16227 Eberswalde wurde im Dezember 2024 eine umfassende Befundung in 2 Teilen vorgelegt (vgl. Anlage 1 und 2).
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind drei historische Schiffe aus der Sammlung des Binnenschifffahrts-Museum Oderberg. Der Seitenraddampfer „Riesa“, die Barkasse „Eberswalde“, und das Kajütboot „Rabas“ werden gegenwärtig auf dem Außengelände des Museums ausgestellt.
Über die Jahre sind an den Schiffen verschiedene Schäden entstanden, die aus der Stilllegung und der witterungsbedingten Materialalterung resultieren. Eine Restaurierung / Sanierung der Schiffe ist dringend erforderlich.
Die vorliegende Kostenschätzung einer Substanzerhaltung für den Seitenraddampfer „Riesa“ beläuft sich auf ca. 325.000,00 Euro. Die Kosten für die Barkasse „Eberswalde“ werden für die Substanzerhaltung auf ca. 82.000,00 Euro geschätzt. Kosten für die Aufwertung / Nutzungsverbesserung (Barrierefreiheit und WC) sind dabei nicht berücksichtigt. Für die Barrierefreiheit sowie WC liegt eine weitere Kostenschätzung von jeweils ca. 50.000,00 Euro vor. Die vorgenannten Kosten enthalten keine Planungsleistungen.
Derzeit verfügen der Förderverein Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. sowie auch die Stadt Oberberg nicht über die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen.
Unter Umständen könnten die Maßnahmen über Fördermittel finanziert werden. In einem Gespräch mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege, welches die Erhaltung des Seitenraddampfer „Riesa“ befürwortet, wurde auf nachfolgend dargestellte Förderprogramme hingewiesen:
Hinweis der Verwaltung:
Für die oben aufgeführten Förderprogramme gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für eine Antragstellung. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. |
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