Vorlage - LS-2025-008
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
Auf dem Festplatzgelände am Hafen Stolzenhagen wird ein Festplatzverteiler mit Stromzähler und separat eine Stromsäule errichtet. Gleichzeitig wird der Amtsdirektor mit der Ausschreibung der Leistung und der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter beauftragt.
Sachverhalt: Die Feierlichkeiten zum 100jährigen Jubiläum der Feuerwehr Stolzenhagen sind für Mai 2025 auf dem Festplatzgelände am Hafen im OT Stolzenhagen geplant. Um für diese und künftige Feierlichkeiten die Stromversorgung absichern zu können, ist die Errichtung eines Festplatzverteilers vorgesehen.
Für die Herstellung des Hausanschlusses und die Inbetriebnahme des Festplatzverteilers durch die e.dis AG fallen Kosten in Höhe von etwa 2.000 Euro an. Der entsprechende Antrag wurde bereits bei der e.dis AG gestellt.
Es sollen ein Festplatzverteiler mit Stromzähler im vorderen Bereich des Festplatzes und eine Stromsäule im hinteren Bereich des Festplatzes entstehen. Die Kosten hierfür werden etwa 10.000 Euro betragen.
Die Mittel für die Umsetzung des Vorhabens wurden in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Errichtung eines Festplatzverteilers mit Stromzähler und die Errichtung einer Stromsäule auf dem Grundstück des Festplatzgeländes am Hafen Stolzenhagen. Der Amtsdirektor wird beauftragt eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen und im Ergebnis der Ausschreibung die Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
Die Entscheidung ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zu treffen, um die Stromversorgung der Feierlichkeiten zum 100jährigen Bestehen der Feuerwehr Stolzenhagen zu gewährleisten. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde ist es geboten, eine Eilentscheidung nach § 58 Brandenburgische Kommunalverfassung zu treffen.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
____________________________ _________________________ Jörg Matthes Andrea von Cysewski Amtsdirektor Vorsitzende der GV
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |