Vorlage - OD-2025-014
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die konkreten Kosten für die Umsetzung der Maßnahme zu ermitteln, die Leistung auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Durch die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH wurde mehrfach der Zustand der Straße „Altes Bruch“ bemängelt. Die Entsorgungsfahrzeuge müssen eine schlechte Wegstrecke zu den Anliegergrundstücken „Altes Bruch“ Hausnummer 1 – 4 überwinden. Der schlechte Zustand der Straße wurde ebenfalls im Außendienst durch die Fachämter festgestellt. Fotoaufnahmen aus der Straßenbefahrung im Jahr 2018 zeigen zunächst einen asphaltierten Weg (mit Rissen, Spurrillen und vereinzelten kleineren Schlaglöchern) entlang der Straße „Altes Bruch“. Nach dem Gelände der ehemaligen Werft endet die Asphaltdecke und der Straßenabschnitt ist durch Kopfsteinpflaster gekennzeichnet (Beginn des schlechten Straßenabschnittes). Im weiteren Streckenverlauf verschlechtert sich der Straßenabschnitt erneut nach dem Übergang der Asphaltdecke zum Kopfsteinpflaster (Beginn des sehr schlechten Straßenabschnittes). Die gesamte Abschnittslänge von der ehemaligen Werft bis zur Gemarkungsgrenze (hinter der letzten Bebauung) beträgt ca. 2,72 km. Entlang der Straße „Altes Bruch“ befinden sich fünf bebaute Privatgrundstücke. Bei zwei Grundstücken handelt es sich um einen Hauptwohnsitz von Anwohnern (Hausnummer 3 und 3a - vgl. Anlage 1, S. 1-3).
Die vom beauftragten Entsorgungsunternehmen eingesetzten Fahrzeuge für die Abfallentsorgung dürfen nur auf Fahrwegen betrieben werden, die u.a. ein sicheres Fahren ermöglichen. Um eine regelmäßige und ungefährliche Abfallentsorgung durch die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH in der Straße „Altes Bruch“ in 16248 Oderberg zu gewährleisten, sind zwei Varianten denkbar.
Variante 1: Die Errichtung einer Sammelstelle auf dem Wegeflurstück (Gemarkung Oderberg, Flur 7, Flurstück 135) gegenüber dem Gelände der ehemaligen Werft (vgl. Anlage 1, S. 6).
Können die vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beauftragte Unternehmen die Grundstücke im Rahmen der Abfallentsorgung nur unter der Gefährdung Dritter angefahren werden (z.B. aufgrund von Straßenschäden), kann der Landkreis Barnim die Bereitstellung der Abfälle an einen Sammelplatz anordnen. Der mögliche Standort für die Sammelstelle müsste für das dauerhafte Abstellen von Müllbehältern auf einer Fläche von ca. 10m x 5m befestigt und der Wildbewuchs entfernt werden. Unter Umständen ist eine Einfriedung und ein Schließsystem für die Sammelstelle erforderlich. Die Müllbehälter würden dauerhaft auf der Sammelstelle stehen und die Grundstücksanlieger müssten ihre Abfälle entsprechend zum Sammelplatz transportieren. Hierfür müssten die Grundstückseigentümer einen Wegabschnitt von ca. 2,5 km überwinden. Für die Errichtung und Unterhaltung der Sammelstelle wäre die Stadt Oderberg verantwortlich. Die Kosten für die Errichtung einer Sammelstelle würden ca. 8.000,-EUR betragen (Kostenschätzung) und müssten in den Haushalt der Stadt Oderberg eingeplant werden.
Variante 2: Die Reparatur / Instandsetzung des Weges durch die Beseitigung schwerwiegender Schäden (vgl. Anlage 1, S. 4-5).
Der historisch gewachsene Verlauf des Wegeabschnittes von Höhe des ehemaligen Werftgeländes bis zur Gemarkungsgrenze (ca. 2,7 km) befindet sich größtenteils nicht auf Grundstücksflächen der Stadt Oderberg. Der Weg hat eine geringe Verkehrsbedeutung und wird von einem begrenzten Nutzerkreis genutzt. Weiterhin ist der Weg nicht öffentlich gewidmet. Der Weg ist gemäß der Knotenpunktkarte der WITO als überregionaler Radfernweg gekennzeichnet und ist Teil der Tour Brandenburg sowie des Oder-Havel-Radweges. Ursprünglich war die grundhafte Sanierung des Streckenabschnittes zur Steigerung der touristischen Attraktivität der Tour Brandenburg vorgesehen (über die Gemarkungsgrenze hinaus bis nach Hohensaaten). Die Sanierung kann aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg sowie der fehlenden Beteiligung der Stadt Bad Freienwalde nicht durchgeführt werden. Die Kosten für die Instandsetzung des Weges und der Beseitigung der schwerwiegenden Schäden würden voraussichtlich ca. 6.000,- EUR (Stand Kostenangebot in 02/2025) betragen. Weiterhin sind jährlich wiederkehrende Unterhaltungskosten in Höhe von ca. 2.000 EUR (Kostenschätzung) im Haushalt der Stadt Oderberg einzuplanen. Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Oderberg, als Eigentümer des Wegeabschnittes, könnte die Leistung nach entsprechender Ausschreibung und Prüfung der finanziellen Umsetzbarkeit zügig in Auftrag gegeben werden.
Hinweise der Verwaltung: Die Amtsverwaltung empfiehlt im Sinne der Anwohner, Touristen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie des Rettungsdienstes die Instandsetzung des Weges. Ferner ist es den Anwohnern nicht zuzumuten, ihre Abfälle (Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll) regelmäßig über eine Entfernung von ca. 2,5 km zum Abfallbehälter zu transportieren. Weiterhin wurde der Wegabschnitt Ende 2024 durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) als Hochwasserschutzanlage ausgeschildert. Der betreffende Wegabschnitt dient der Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage und sollte folglich in einen befahrbaren Zustand sein.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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