Vorlage - OD-2025-015

 
 
Betreff: Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Hortneubau
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
12.03.2025 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

  1. die Aufhebung des Beschlusses OD-2024-054.
  2. die Planungsleistungen für die Errichtung eines Hortneubaus auf dem Grundstück Berliner Straße 83 (Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 194) auszuschreiben und stufenweise zu vergeben. Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg ist Trägerin der Grundschule Oderberg und des Hortes „Am Albrechtsberg“. Beide Einrichtungen befinden sich in einem Gebäude auf dem Grundstück Berliner Straße 87 in 16248 Oderberg.

 

Um das räumliche Arragement sowohl im Hort als auch in der Schule zu verbessern, plant die Stadt Oderberg den Neubau eines Gebäudes auf dem städtischen Grundstück der Berliner Straße 83 (Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 194).

 

Das für den Hortneubau zur Verfügung stehende Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schulgrundstück Berliner Straße 87. Beide Grundstücke sind durch eine kleine Gasse voneinander getrennt, sollen aber später als Nutzungseinheit, insbesondere auch für die vom Hort benötigten Außenspielflächen, angesehen werden.

 

Der Hortneubau soll für die Betreuung von 65 Kindern ausgelegt werden. Er sollte im Bedarfsfall aber auch eine modulare Erweiterung im geringen Umfang zulassen. Der Neubau soll neben den Räumlichkeiten des Horts auch einen Saal (Aula), der der Essenseinnahme, als Bewegungsraum bzw. auch außerschulischen kommunalen Nutzungen dienen soll, aufnehmen. Weiterhin wird eine Ausgabeküche mit einer kleinen Lehrküche gewünscht.

 

Zur Umsetzung dieses Vorhabens sind zunächst Planungsleistungen auszuschreiben und stufenweise zu vergeben.

 

In enger Abstimmung und unter Einbeziehung der Vertreter der Stadt Oderberg ist die Planung zunächst bis zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit dieses Neubauvorhabens voranzutreiben, da sowohl die Kostenberechnung als auch die Baugenehmigung Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln sind.

 

Entgegen des Beschlusses OD-2024-054 soll die Vergabe der Planungsleistungen nicht mehr im Zuge eines architektonischen Planungswettbewerbs erfolgen. Sie werden nunmehr öffentlich ausgeschrieben bzw. in einer Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb vergeben.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

40.000,00 Euro

3650460-80311-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

I1726-25-06

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen