Vorlage - PS-2025-009
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Der Entwicklungsausschuss der Gemeinde Parsteinsee wählt aus seiner Mitte
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zum/zum Stellvertreter/in des Vorsitzenden.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee hat mit Beschluss PS-2024-022 die Bildung eines Entwicklungsausschusses beschlossen. Ein beratender Ausschuss kann nach § 44 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf).
Bei der Wahl der Stellvertretung am 9. Dezember 2024 beteiligten sich die beratenden Mitglieder (sachkundige Einwohner) an der Wahl. Dies ist nicht zulässig. Beratende Mitglieder haben im Ausschuss Rede-, Vorschlags-, Antrags- und Fragerecht, nicht jedoch ein Stimmrecht und damit auch kein Wahlrecht. Die Wahl ist somit zu wiederholen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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